Steuerfreies Einkommen und Einkommensgrenzen

– Bei der Einkommensteuererklärung Freibeträge berücksichtigen

Grundsätzlich unterliegt in Deutschland jede Einkommensart der Steuerpflicht. Dazu zählen zum Beispiel das Einkommen eines Arbeitnehmers, eines Unternehmers, eines Selbständigen oder auch die Einkünfte einer freiberuflich tätigen Person. Daneben unterliegen aber auch die Kapitalerträge oder die Dividenden und Zinsen der Steuerpflicht. Als steuerfreies Einkommen lassen sich dabei die Einkünfte ansehen, welche unter einer bestimmten Steuerfreigrenze liegen.

Dieses bedeutet, dass für einige Einkünfte aufgrund der geringen Höhe keine Zahlung von Steuern verlangt wird. Bei diesen geringen Einkünften handelt es sich um den so genannten Steuerfreibetrag. Als Bemessungsgrundlage für das Einkommen gelten alle Einkunftsarten, abzüglich der entstandenen Werbungskosten. Zu den Werbungskosten zählen zum Beispiel die Kosten für die Betreuung für die Kinder oder auch die Fahrtkosten, welche einem Arbeitnehmer durch die Fahrten zur Arbeitsstätte entstanden sind. Die Angabe der außergewöhnlichen Belastungen in der Einkommensteuererklärung führt somit zu einer Minderung des steuerpflichtigen Einkommens. Jedoch können die außergewöhnlichen Belastungen nicht in jedem beliebigen Umfang angegeben werden, sondern sie sind häufig je nach Art in der Höhe begrenzt oder es können Pauschbeträge geltend gemacht werden. Daneben gibt es für Steuerpflichtige in Deutschland auch die Möglichkeit, sich einen Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen.

Diese Möglichkeit können zum Beispiel Arbeitnehmer nutzen, welche regelmäßig den gleichen Fahrtweg zu der Arbeitsstätte haben und somit die entstehenden Fahrtkosten genau angeben können. Dadurch erhalten diese Arbeitnehmer jeden Monat ein höheres Nettogehalt, anstelle einer hohen Steuerrückzahlung nach der erfolgten Abgabe der jährlichen Einkommensteuerklärung. Bei der Eintragung des Steuerfreibetrages auf der Lohnsteuerkarte ist allerdings zu beachten, dass der Steuerpflichtige auch mit einer Steuernachzahlung rechnen muss, wenn der Steuerfreibetrag zu hoch angesetzt wurde. Zudem erhält der Steuerpflichtige durch die Eintragung des Steuerfreibetrages auf der Lohnsteuerkarte die Pflicht auferlegt, die Einkommensteuererklärung jedes Jahr abzugeben.

Das steuerfreie Einkommen richtet sich nach der jeweils aktuellen Steuerfreigrenze. Diese Grenze wird stets an die Einkommensverhältnisse der Steuerpflichtigen in Deutschland angepasst. Im Jahre 2010 liegt die Grenze bei 8.004 Euro für alleinstehende Steuerpflichtige und für gemeinsam veranlagte Ehepaare liegt die Steuerfreigrenze bei 16.009 Euro. Wenn die jährlichen Einkünfte diese jährliche Steuerfreigrenze nicht überschreiten, muss keine Steuer auf die Einkünfte gezahlt werden. Diese Steuerfreigrenze ist jedoch nicht nur für Geringverdiener wichtig, welche dadurch überhaupt keine Einkommensteuer zahlen müssen, sondern der Steuerfreibetrag wird bei jedem Steuerpflichtigen bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt. Dies bedeutet, dass ein Anteil der Einkünfte stets als steuerfreies Einkommen angesehen werden kann. (er)

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