Günstige Lohnsteuerklasse berechnen
– Die optimale Steuerklasse mitttels Rechner und Tabelle ermitteln
Insgesamt gibt es 6 Lohnsteuerklassen, nach denen Arbeitnehmer besteuert werden können. Wenn die Möglichkeit besteht, kann durch die Wahl der richtigen Steuerklasse einiges pro Jahr gespart werden. Gerade bei verheirateten Ehepaaren kann es sich schon mitunter nicht ganz unerheblich darstellen, was an das Finanzamt monatlich an Lohnsteuer erst einmal abgeführt wird. Gerade online gestützte Steuerklassenrechner können hierbei zumindest als Vorabinformation sehr hilfreich sein.
Je nach Einkommensunterschied bei Ehepaaren ist ein Steuerklassenwechsel mitunter sehr ratsam, hilft dieser doch ein zu viel an abgeführter Lohnsteuer erst einmal zu vermeiden. Jedoch sollte ein Lohnsteuerklassenwechsel auch beim Bezug von Lohnersatzleistungen einer genaueren Prüfung unterzogen werden. Hierzu empfiehlt sich in jedem Fall die Hinzuziehung eines kompetenten Finanzexperten in Form einer Steuerberatung.
Übersicht der Lohnsteuerklassen und deren Voraussetzungen:
Steuerklasse I
- ledig
- verheiratet mit im Ausland lebendem Ehegatten oder dauernd getrennt lebend
- in eingetragener Lebenspartnerschaft lebend
- verwitwet oder geschieden
- die Voraussetzungen für Lohnsteuerklasse III oder Lohnsteuerklasse IV werden nicht erfüllt
Steuerklasse II
- Allein erziehend und es liegen die Voraussetzungen für Lohnsteuerklasse 1 vor
- mindestens ein Kind muss in der Wohnung gemeldet sein
- keine zweite Person darf in der Wohnung leben
Steuerklasse III
- verheiratet, nicht dauerhaft getrennt lebend
- der Ehegatte ist nicht berufstätig
- die Steuerklassenkombination III/V wurde gewählt
Steuerklasse IV
- verheiratet, nicht dauerhaft getrennt lebend
- beide Ehegatten sind berufstätig
Steuerklasse V
- verheiratet, nicht dauerhaft getrennt lebend
- beide Ehegatten sind berufstätig
- die Steuerklassenkombination III/V wurde gewählt
Steuerklasse VI
- es bestehen mehrere Arbeitsverhältnisse
- die Lohnsteuerkarte wurde beim aktuellen Arbeitgeber nicht abgegeben
Die Wahl der Steuerklasse
Verheiratete Paare, die beide aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit steuerpflichtig sind und nicht dauerhaft getrennt leben, können ihre Lohnsteuerklasse wählen, um über einen günstigen Steuersatz die Lohnsteuer zu senken. Ausgewählt werden kann, ob beide nach Lohnsteuerklasse 4 oder nach Lohnsteuerklasse III und Lohnsteuerklasse V besteuert werden möchten. Lohnsteuerklasse 3 ist dabei die günstigere, d.h. der besser verdienenden Person zu empfehlen, um so die Gesamtsteuerlast letztlich zu senken. Ob und inwiefern eine Besteuerung nach III/V sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschalisieren, sondern ist individuell unterschiedlich und vor allem abhängig vom jeweiligen Einkommen beider Partner. Eine Beratung bei einem Steuerberater kann dafür in Anspruch genommen werden, damit dieser die optimale Kombination der Lohnsteuerklassen errechnet unter Berücksichtigung geltender Steuergesetze, die für den Laien nicht immer durchschaubar und überschaubar sind.
Aber auch der Gesetzgeber stellt Tabellen und Übersichten kostenlos zur Verfügung, auf denen die Lohnsteuer für den jeweiligen Lohn abgelesen werden kann, um so auf relative einfache Art und Weise einen Lohnsteuerklassenvergleich durchzuführen, um die günstigste Kombination der Steuerklassen zu finden. (er)
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