Die geringste Lohnsteuer Steuerklasse wählen
– Die Lohnsteuer für alle Arbeitnehmer
Es gibt kaum ein Thema, das die arbeitende Bevölkerung hierzulande zu solch hitzigen Diskussionen verleiten lässt wie die Lohnsteuern. Diese wird auf das Gehalt eines fest angestellten Arbeitnehmers geschlagen. Die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuern bemisst sich anhand des monatlichen Gesamtverdientes des Angestellten sowie der Lohnsteuerklasse, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Eine solche Lohnsteuerkarte kann und muss bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragt werden und wird daraufhin im Regelfall jährlich automatisch an den Steuerpflichtigen versendet. Diese Lohnsteuerkarte muss hierauf vom Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber eingereicht werden.
Eheleute haben beispielsweise die Wahl, ihre Lohnsteuerklassen so zu wählen, dass der Hauptverdiener eine niedrigere steuerliche Belastung zu tragen hat. Diese Belastung reduziert sich weiterhin, sobald eigene Kinder in der Familie vorhanden sind. Ledige Arbeitnehmer zahlen in der Steuerklasse I zumeist die höchsten steuerlichen Abgaben. Ein Wahlrecht auf eine bestimmte Steuerklasse besteht in der Regel nicht. Ausnahme ist hier die angesprochene Wahlmöglichkeit von Eheleuten, die laut Gesetz eine besondere Förderung des Staates genießen und unter dem besonderen Schutz des Staates stehen.
Im Übrigen werden anhand der Lohnsteuerklassen bereits bestimmte Steuerfreibeträge bei der Besteuerung des Arbeitnehmers berücksichtigt. Auch schwerbehinderte Arbeitnehmer können einen speziellen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Die Höhe dieses Freibetrag richtet sich unter anderem nach dem Grad der Behinderung, den das zuständige Versorgungsamt festgelegt hat. Die genaue Höhe dieser Steuerfreibeträge kann beim zuständigen Finanzamt erfragt oder auf der entsprechenden Webseite nachgelesen werden.
Bei den Lohnsteuern handelt es sich um eine direkte Steuer. Diese Tatsache verwirrt manche Steuerzahler, denn immerhin führt der Arbeitgeber die fällige Steuerschuld ja direkt vom Bruttolohn an das zuständige Finanzamt ab. Von diesem so genannten Bruttogehalt werden neben der Lohnsteuern zudem Sozialversicherungsbeiträge einbehalten. Nach Abzug dieser Abgaben erhält der Arbeitnehmer seinen Nettolohn ausbezahlt. Auf der monatlichen Gehaltsabrechnung muss für den Arbeitnehmer jederzeit deutlich erkennbar sein, wie hoch seine entsprechenden Steuerabgaben ausfallen. Hat der den Verdacht, dass ein Irrtum bei dieser Berechnung vorgelegen ist, kann und muss er seinen Arbeitgeber aufgrund seiner Mitwirkungspflicht informieren.
Steuerpflicht hat grundsätzlich jeder Bürger in Deutschland, der ein Einkommen erzielt. Lohnsteuern hat jeder fest angestellte Arbeitnehmer zu zahlen. Die Grundidee der Steuererhebung hat sich seit ihrer Einführung vor Hunderten von Jahren bis heute nicht geändert. Jeder Bürger eines Landes profitiert täglich von Investitionen des Staates. Sei es beispielsweise die Bereitstellung der Infrastruktur oder der Bau von Krankenhäusern, Schulen oder Kindergärten. All dies muss der Staat aus eigener Tasche bezahlen. Da er dies jedoch zum Wohle seiner Bürger macht, muss jeder steuerpflichtige Bundesbürger seinen Teil zur Unterstützung dieser Ausgaben in Form der Steuer beitragen. Dabei kann sich der Bürger aufgrund des Prinzips des Sozialstaates nicht darauf berufen, dass er keine Steuern entrichten will, da er beispielsweise keine eigenen schulpflichtigen Kinder hat. Von den einbehaltenen Steuern wird ein Staat finanziell am Leben erhalten und bleibt somit stets handlungsfähig. Ohne dies müssten die Bürger sowohl auf Straßen, Gehwege als auch Schulen und Krankenhäuser verzichten. Diese Beispiele sind natürlich nur exemplarisch zu verstehen. Der Staat hat mit Hilfe der Steuergelder weit mehr zu finanzieren als nur die eben aufgezählten Dinge. (er)
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