Einflüsse und Vorteilhaftigkeit der Steuerklassenwahl
– Die Wahl der richtigen Steuerklasse kann viel Geld sparen
Die Lohnsteuerklassen unterliegen dem Einkommenssteuergesetz. Hiernach dienen die Lohnsteuerklassen dazu, das Einkommen, welches zur Existenzsicherung benötigt wird, steuerfrei halten zu können. Hierzu dienen die Freibeträge, wie der Grundfreibetrag, der Arbeitnehmerpauschalbetrag, die Alleinerziehendenentlastung und der Kinderfreibetrag.
Die Höhe der Abzüge der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlages und falls anfallend der Kirchensteuer, richtet sich nach der in der Lohnsteuerkarte eingetragen Lohnsteuerklasse. Wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine maschinelle ausgestellte Lohnabrechnung nicht ausgestellt, berechnet der Arbeitgeber die abzuführenden Beträge aus der Lohnsteuertabelle. Diese aktuellen Lohnsteuertabellen sind im Fachhandel erhältlich. Durch das Einkommen des vorhergegangenen Kalenderjahres wird die tatsächliche Steuerschuld eines Arbeitnehmers mit der Einkommenssteuererklärung festgestellt. Eventuelle zuviel gezahlte Lohnsteuer erhält der Arbeitnehmer von seinem zuständigen Finanzamt als Einkommenssteuererstattung zurückgezahlt. Eventuell kann auch eine Einkommenssteuernachzahlung anstehen. Je nach Lohnsteuerklasse unterscheidet sich der Grundfreibetrag, bis zum dem keine Einkommenssteuer zu zahlen ist.
Eine komplett freie Wahl der Lohnsteuerklasse hat ein Arbeitnehmer leider nicht. Zur Festlegung der Steuerklassen müssen entsprechende Vorraussetzungen bestehen. Die Lohnsteuerklasse I gilt für Arbeitnehmer, welche ledig, geschieden oder verwitwet sind. Weiterhin für Arbeitnehmer, welche zwar verheiratet sind, der Ehepartner aber ständig im Ausland lebt und auch Ehepaare, welche dauernd getrennt leben. Auch Arbeitnehmer einer eingetragenen Lebenspartnerschaft werden in der Steuerklasse I geführt. Hier liegt der derzeitige Grundfreibetrag bei 7664 Euro Einkommen pro Jahr. Die Lohnsteuerklasse II ist vorgesehen für Arbeitnehmer mit den Vorraussetzungen der Lohnsteuerklasse I, allerdings gilt die Lohnsteuerklasse II nur für Alleinerziehende. Um in die Lohnsteuerklasse II eingetragen zu werden, muss mindestens ein Kind mit Anspruch auf Kindergeld unter 18 Jahren dauerhaft im Haushalt gemeldet sein. Es darf nur der Alleinerziehende Erwachsene im Haushalt gemeldet sein, mit Ausnahme von Kindern über 18 Jahren, welche im Wehr- oder Zivildienst stehen oder noch Anspruch auf Kindergeld haben, beispielsweise durch eine laufende Berufsausbildung. Der derzeitige Grundfreibetrag liegt bei 7664 Euro Einkommen pro Jahr.
In die Lohnsteuerklasse III werden verheiratete Arbeitnehmer eingestuft, mit der Vorraussetzung eines dauerhaften Wohnsitzes in Deutschland. Weiterhin gilt die Lohnsteuerklasse III für Ehepaare, die nicht dauernd getrennt leben und auch Ehepaare, wo nur ein Ehepartner berufstätig ist. Auch kann nur ein berufstätiger Ehepartner in die Lohnsteuerklasse III eingetragen sein, während der andere Ehepartner in die Lohnsteuerklasse V eingestuft ist. Auch Arbeitnehmer, deren Ehepartner selbständig tätig sind, erhalten die Lohnsteuerklasse III. Hier liegt der derzeitige Grundfreibetrag bei 15.328 Euro Einkommen pro Jahr.
Die Lohnsteuerklasse IV gilt für unbeschränkt einkommenssteuerpflichtige verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehepartner berufstätig sind, nicht dauernd getrennt leben und in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Der derzeitige Grundfreibetrag liegt bei 7664 Euro Einkommen pro Jahr.
Die Lohnsteuerklasse V besteht, wenn ein Ehepartner bereits die Lohnsteuerklasse III hat, aber auch für eine nur vorübergehende berufliche Tätigkeit, deren Einnahme so gering ist, dass die Freibeträge der Lohnsteuerklasse IV nicht ausgenutzt werden können. Hier liegt kein Grundfreibetrag an.
Die Lohnsteuerklasse VI gilt für Arbeitnehmer, welche bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind und so auch weitere Lohnsteuerkarten ausgestellt bekommen haben. Auf der zweiten und jeder weiteren folgenden Lohnsteuerkarte gilt dann die Steuerklasse VI. Auch hier liegt kein Grundfreibetrag an. Die Wahl der Steuerklasse, soweit man die Vorraussetzungen für die entsprechende Lohnsteuerklasse erfüllt, bringt dem Arbeitnehmer bares Geld. Eine Beratung zur Wahl der passenden Lohnsteuerklasse kann man im Internet durchführen, wenn das Arbeitsentgelt bekannt ist, sowie auch über das zuständige Finanzamt oder einen Steuerberater bekommen. (er)
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