Varianten beim Steuersatz durch Heirat

– Steuervergünstigungen und Vorteile bei Heirat?

Theoretisch heiraten die Menschen ja aus Liebe, aber mal vorausgesetzt die Liebe ist vorhanden, dann kann der Entschluss zu heiraten, einem Paar, das bisher ohne Trauschein zusammengelebt hat durchaus finanzielle Vorteile bringen. Paare die ohne Trauschein zusammenleben, werden nach der Steuerklasse I besteuert, die für Ledige ist. In dieser Steuerklasse sind die Steuerabzüge für beide Partner entsprechend ihrem Einkommen prozentual gleich.

Verdient ein Partner deutlich mehr als der Andere, hat das Paar nach der Hochzeit die Möglichkeit, sich steuerlich anders einstufen zu lassen, bei gemeinsamer Veranlagung nach den Steuerklassen III und V kann dann ohne jegliche Gehaltserhöhung mehr Netto zur Verfügung stehen. Die Steuerklassenkombination III/V ist nur auf Ehepaare anwendbar. Sie bringt dem besserverdienenden Partner, der dann die Steuerklasse III wählen kann, geringere monatliche Steuerabzüge, die sich positiv auf das Nettoeinkommen auswirken. Der andere Partner hat dann die Steuerklasse V, die entsprechend höher besteuert wird, aber in vielen Fällen, wenn das Nettogehalt beider Partner addiert wird, kommt deutlich mehr raus als bei Ledigen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben.

Nur aus steuerlichen Gründen zu heiraten ist wenig sinnvoll, aber auch dann, wenn ein Partner gar keiner Beschäftigung nachgeht, weil er sich der Erziehung der gemeinsamen Kinder widmet, bringt die Hochzeit deutlich mehr Geld, was in der heutigen Zeit, wo sich gerade die Preise für Lebensmittel, Strom und Benzin ständig erhöhen, kann das für eine Familie wichtig sein.

Allerdings sind immer die gesamten Lebensumstände zu berücksichtigen. Muss ein Partner Unterhalt für Kinder aus erster Ehe bezahlen oder er ist gegenüber anderen Personen zum Unterhalt verpflichtet, kann die günstige Steuerklasse, die bewirkt, dass sich das Nettoeinkommen erhöht, auch dazu führen, dass höhere Unterhaltsleistungen zu erbringen sind. Am Besten ist es in solchen Fällen einen kompetenten Steuerberater zurate zu ziehen, der sich mit den Tricks bei der Gestaltung der Steuerklassen in der Regel bestens auskennt.

Wenn die Heirat steuerliche Vorteile bringen kann, dann ist es zumindest eine Überlegung wert, ob der Bund für das Leben dann auch auf dem Papier vollzogen werden soll. Es müssen ja nicht ohne triftigen Grund höhere Steuern als unbedingt notwendig abgeführt werden. (er)

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