Teilkasko und Vollkasko Versicherung
– Welche Schäden bezahlt die jeweilige Versicherung
Wer ein Kraftfahrzeug besitzt muss dieses, durch eine gesetzliche Haftpflichtversicherung, absichern. Darüber hinaus ist auch noch eine freiwillige Zusatz- Versicherung des Fahrzeuges, durch eine Teilkasko- oder eine Vollkasko- Versicherung möglich, die als Ergänzung zur Kfz- Haftpflichtversicherung dient.
Beide Versicherungsvarianten (Teil- und Vollkasko) decken stets nur die Schäden am eigenen Fahrzeug, wobei die Vollkasko- Versicherung im Grunde eine Erweiterung der Teilkasko-Versicherung ist. Allerdings handelt es sich hier um 2 verschiedene Vertragsteile.
Teilkasko Versicherung
Eine Teilkasko- Versicherung deckt Schäden ab, die durch Beschädigungen oder Zerstörungen entstehen und auch den Verlust des Fahrzeuges. Die, unter Verschluss, im Fahrzeug befindlichen Gegenstände, so wie alle fest eingebauten Teile, sind im Falle eines Diebstahls ebenfalls versichert. Die Teilkasko-Versicherung tritt bei Brand, Elementarschäden (Hagel, Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung), bei Kurzschluss, Diebstahl, Marderbiss und Wildschaden ein.
Bei einem Brandschaden können Autoteile wie Bremse, Zündkerzen oder Sicherungen allerdings ausgeschlossen sein. Auch wird der angerichtete Schaden durch einen Marderbiss nicht immer versichert. Wildschäden beziehen sich immer nur auf Haarwild, also kein Federwild. Wegen der unterschiedlichen Vorgehensweisen ist es wichtig, Versicherungen genau zu vergleichen. Bei der Teilkasko- Versicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Höhe der freiwilligen Selbstbeteiligung, nach der Typenklasseneinstufung des Fahrzeuges und dem Ort, wo das Fahrzeug angemeldet wurde. Im Schadensfall kommt es bei der Teilkasko-Versicherung zu keiner Beitragserhöhung durch eine Hochstufung. Eine Teilkasko Versicherung ist für ältere Fahrzeuge zu empfehlen. Entscheidend ist immer, ob der Wert des Fahrzeuges noch hoch genug ist, damit sich eine Teilkasko-Versicherung überhaupt lohnt.
Vollkasko Versicherung
Die Vollkasko- Versicherung ist ebenfalls eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie deckt, genau wie die Teilkasko, nur Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Allerdings übernimmt sie auch die Kosten für selbstverschuldete Unfälle. Sie tritt weiterhin bei Vandalismus und absichtlicher, böswilliger Beschädigung des Fahrzeugs durch Fremde, in Kraft. Ebenso verhält es sich wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht oder zahlungsunfähig ist, wenn Kinder, die nicht haftbar gemacht werden können, Schadensverursacher sind oder auch wenn das Fahrzeug von einem umstürzenden Baum getroffen werden sollte. Die Vollkasko- Versicherung zahlt die anfallenden Reparaturkosten und übernimmt, wenn erforderlich auch die Transportkosten (Reparaturwerkstatt). Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges am Tage des Unfalls oder Schadens.
Der Versicherte steht der Vollkasko-Versicherung gegenüber aber ebenfalls in der Pflicht. So darf die Verwendung des Fahrzeugs nicht mit dem Gesetzt in Konflikt kommen. Ein unberechtigter Gebrauch des Fahrzeuges ist nicht erlaubt. Sollte ein Schadensfall eintreten muss er innerhalb einer Woche der Versicherung gemeldet werden. Der Versicherte ist verpflichtet, den Unfallhergang zu schildern und bei der Aufklärung zu helfen. Auch hat er die Pflicht, Folgeschäden, die durch den eingetreten Schaden entstehen könnten, zu verhindern.
Die Vollkasko- Versicherung beinhaltet oft eine Möglichkeit der Selbstbeteiligung, die zwischen hundert und mehreren tausend Euro liegen kann. Eine Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbeteiligung ist auch möglich, allerdings ist die zu zahlende Prämie dann dementsprechend hoch. Die Vollkasko- Versicherung erlässt Schadensrabatte, die sich nach der Anzahl der schadensfreien Jahre richtet. Ein Unfall oder Schadensfall kann sich allerdings im nächsten Versicherungsjahr negativ auf die Prämie auswirken, da in diesen Fällen eine gewisse Anzahl an schadenfreien Jahren abgezogen wird. Die Vollkasko- Versicherung verweigert die Zahlung, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Die Vollkasko- Versicherung wird in der Regel für Neuwagen oder fast neuwertige Fahrzeuge abgeschlossen. Das Abschließen einer Zusatzversicherung für ein Fahrzeug, sollte gut überlegt sein. Je nachdem ob es sich um ein relativ neues Fahrzeug oder ein älteres Modell handelt, kommt die Voll- oder Teilkasko in Betracht. Es lohnt sich auf jeden Fall, die Angebote der verschiedenen Versicherungen miteinander zu vergleichen und für sich den optimalen Versicherungsschutz zu finden. (er)
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