Todesfallversicherung zur Hinterbliebenenabsicherung
– Leistungen verschiedener Sterbeversicherungen im vergleich
Schon viele Verbraucher beschäftigen sich mit dem Gedanken, wie es den Angehörigen wohl finanziell ergehen wird, nachdem man selbst gestorben ist. Die Hinterbliebenenabsicherung ist natürlich vor allem bei Familien mit Kindern ein wichtiges Thema. Schon seit Jahrzehnten bieten vor allen Dingen die Versicherungsgesellschaften Produkte an, mit denen der Versicherte seine Familie zumindest in finanzieller Hinsicht nach seinem Tode absichern kann.
Im Wesentlichen gibt es zwei Versicherungsprodukte, die in diesem Fall infrage kommen, nämlich die Risiko- und die Kapitallebensversicherung. Die Lebensversicherung als solche - vor allen Dingen die Risikolebensversicherung - wird oftmals auch als Todesfallversicherung bezeichnet, weil sie bei genau diesem Anlass (Todesfall) eine Leistung erbringen muss. Wie aber funktioniert diese Todesfallversicherung zur Hinterbliebenenabsicherung genau und worauf ist bei der Wahl der Versicherung zu achten? Zunächst einmal muss man sich entscheiden, welche Form der Lebensversicherung die geeignete ist. Wer seine Angehörigen ausschließlich im Todesfall absichern möchte, für den ist die Risiko-LV die geeignete Alternative. Soll die Todesfallabsicherung hingegen mit der Ansammlung von Vermögen kombiniert werden, welches dann schon zu Lebzeiten als Altersvorsorge dienen soll, wäre die Kapitallebensversicherung die richtige Wahl.
Beide Versicherungen funktionieren nach einem recht einfachen Prinzip. Sowohl bei der Risiko- als auch bei der Kapitallebensversicherung gibt es eine bestimmte Vertragslaufzeit, währenddessen der Versicherungsschutz besteht. Sollte der Versicherte während der Laufzeit sterben, erhält eine vertraglich fixierte begünstigte Person die zuvor vereinbarte Versicherungssumme. Der Beitrag zur Kapitallebensversicherung ist natürlich wesentlich höher als zur Risikolebensversicherung, da hier noch der Sparanteil mit einbezogen wird. Beim Abschluss der Versicherung sollte daher auch darauf geachtet werden, dass keine zu kurze Vertragslaufzeit gewählt wird. Denn natürlich ist der Versicherungsschutz nach Ablauf des Vertrages nicht mehr vorhanden.
Wenn der Versicherte also zum Beispiel eine Risikolebensversicherung abgeschlossen hat, die an seinem 65. Geburtstag endet, wird es keine Leistung an die Angehörigen geben, falls der Versicherte beispielsweise mit 66 Jahren sterben sollte. Ein wichtiges Thema ist ohnehin die Wahl der Versicherungssumme. Eine Summe von beispielsweise 50.000 Euro klingt zwar zunächst einmal sehr hoch, aber wenn man bedenkt, dass zum Beispiel die Ehefrau des Verstorbenen von diesem Geld noch zehn Jahre oder länger leben soll, ist der Betrag nicht mehr wirklich ausreichend. Daher empfehlen Experten meistens eine Versicherungssumme von mindestens 100.000 Euro, wenn sonst kaum oder gar kein finanzielles Polster vorhanden ist.
(er)
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