Alternative Möglichkeiten der Geldanlage

– Rendite in Treuhandanlagen vergleichen

Neben den vielen gewöhnlichen Geldanlagen, die bei den meisten Anlegern mittlerweile bekannt sind, gibt es auch immer mehr komplex scheinende und sehr spezielle Kapitalanlagen und Geldanlagen, die teilweise nicht nur von den Banken hierzulande, sondern von den Banken im Ausland angeboten werden. Eine solche sehr spezielle Form der Geldanlage ist unter anderem die Treuhandanlage. Hierzulande kann man eine solche Anlage bislang nicht tätigen, dafür bietet aber fast jede etwas größere Schweizer Bank eine solche Anlagemöglichkeit an.

Beim Thema Schweizer Bank muss man vielleicht zunächst ganz klar feststellen, dass es sich bei der Treuhandanlage um eine vollkommen legale Form der Geldanlage handelt und die Anlage überhaupt nichts mit einer etwaigen Steuerhinterziehung zu tu hat. Dennoch ist meistens das (legale) Steuern sparen das Ziel des Anlegers, wenn er sich für eine solche Anlagealternative entscheidet. Es handelt sich bei einer Treuhandanlage kurz definiert um eine Geld- oder Kapitalanlage, die bei einer Bank im Ausland (meistens in der Schweiz) vorgenommen wird. Typisch ist dabei unter anderem, dass keine Verrechnungssteuer anfällt, es handelt sich also um eine verrechnungssteuerfreie Anlageform. Die Verrechnungssteuer wird in der Schweiz normalerweise auf Einnahmen aus Kapitalerträgen erhoben und ist in etwa mit der hierzulande bekannten Abgeltungssteuer zu vergleichen. Die gewählte Treuhandanlage wird stets auf den Namen der jeweiligen Banken eingerichtet, allerdings auf Rechnung des jeweiligen Kunden. Zudem trägt der Anleger zusätzlich auch noch alle möglichen Risiken der gewählten Anlage. Zu den Risiken können spezifische Risiken der Anlageform gehören, wie zum Beispiel Währungsrisiko oder Kursrisiko, aber auch das allgemeine Emittentenrisiko, was die Bonität der Treuhandbank betrifft, ist natürlich stets vorhanden.

Damit die auch als fiduziarische Anlage bezeichnete Treuhandanlage rechtlich wirksam wird, muss zunächst ein Treuhandvertrag unterzeichnet werden. Sowohl der Treunehmer als auch der Treugeber haben aus dem geschlossenen Treuhandvertrag heraus Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten des Treunehmers, also der jeweiligen Bank, gehört es vor allen Dingen dafür zu sorgen, dass die gewählte Treuhandanlage im Sinne des Anlegers (Treugebers) geführt und verwaltet wird. Das beinhaltet selbstverständlich auch, dass ausschließlich Verfügungen vorgenommen werden, die vom Treugeber autorisiert und somit zulässig sind. Die Bank als Treuhänder besitzt demnach verschiedene Rechte im Zusammenhang mit der Geldanlage (Treuhandanlage), darf diese jedoch nur mit einer Beschränkung ausüben. Die Folge daraus ist, dass der Treuhänder im sogenannten Außenverhältnis mehr Rechte, auch zur Verfügung der Geldanlage hat, als es im Innenverhältnis mit dem Kunden der Fall ist. Somit muss ein gewisses Vertrauen seitens des Anlegers zum Treuhänder (Bank) vorhanden sein. Der Vorteil der Treuhandanlage ist vor allem die meistens hohe Sicherheit, die frei zu wählenden Laufzeiten und Anlagesummen sowie die bereits angesprochenen Tatsache, dass keine Verrechnungssteuer anfällt. (er)

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