Umschuldung eines Kredites

– Eine Kreditumschuldung richtig angehen und Kosten sparen

Wer einen Kredit abzahlt, der denkt vermutlich hin und wieder auch über eine Umschuldung nach. Bei mehreren kleinen Krediten kann die Umschuldung dann die gesamte Rate für den Monat senken und so das Haushaltsbudget doch deutlich entlasten. Bei einer Baufinanzierung hingegen sollte man spätestens zum Ende der Laufzeit über eine Umschuldung nachdenken. Denn nur bis zu diesem Zeitpunkt ist in der Regel auch die Zinsbindung vereinbart, die den Zins, der einst vereinbart wurde, garantiert. Danach wird die Bank meist ein Angebot für eine weitere Finanzierung machen, welches mit deutlich ungünstigeren Konditionen verbunden ist.

Damit einem dies nicht passiert, sollte man schon etwa zwei bis drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist andere Angebote vergleichen. Hier muss man allerdings beachten, dass die Angebote oft recht viel versprechend klingen, jedoch in vielen Fällen gar nicht so gut sind. Bei einer Umschuldung der Baufinanzierung zu einem anderen Darlehensgeber muss man nämlich auch die Grundschuld im Grundbuch entsprechend anpassen. Das heißt, hier entstehen weitere Kosten für einen Notar sowie die Gebühren für die erneute Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Diese Kosten fressen nicht selten den Zinsvorteil auf, weshalb die Banken sich von günstigeren Angeboten auch nicht immer überzeugen lassen, selbst mit den Zinsen herunter zu gehen.

Die Umschuldung lohnt sich in diesen Fällen also nur dann, wenn selbst nach Abzug der Kosten für den Notar und die Grundbucheintragung noch ein Vorteil gegenüber dem Angebot des bisherigen Darlehensgebers besteht. Eine Umschuldung ist aber auch mit einem Forward Darlehen zu einem viel früheren Zeitpunkt möglich. Etwa zwei bis drei Jahre vor Ablauf der Zinsbindung kann ein solches Darlehen abgeschlossen werden. Dies lohnt sich allerdings nur, wenn zu diesem Zeitpunkt die aktuellen Zinsen sehr günstig sind und man in Zukunft mit steigenden Zinsen rechnen muss. Das Darlehen wird dann nach Ablauf der Zinsbindungsfrist des bisherigen Darlehens ausgezahlt, wobei der einst vereinbarte Zinssatz garantiert wird. Bis zur Auszahlung müssen aber auch hier so genannte Bereitstellungszinsen gezahlt werden.
(er)

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