Umwelt-Haftpflicht als Versicherungsschutz für Unternehmen
– Risikobereiche von Unternehmen optimal und ausreichend absichern
Unternehmen und Betriebe können sich nicht nur im Zuge der Betriebshaftpflichtversicherung gegen bestimmte Schäden und deren Folgen versichern, sondern es gibt noch weitere Versicherungen, die in diesem Bereich eine sinnvolle Ergänzung sein können. Unter anderem gehört dazu auch die sogenannte Umwelthaftpflichtversicherung (kurz UHV), die für manche Betriebe extrem wichtig sein kann. Auf einen Nenner gebracht können mit der UHV Ansprüche von Geschädigten abgesichert werden, die auf Umwelteinwirkungen zurückzuführen sind.
Wichtig ist, dass genau solche Ansprüche im Zuge der „normalen“ Betriebshaftpflichtversicherung nicht abgesichert sind. Dies ist zum Beispiel auch in Form der aus dem Privatbereich bekannten Privathaftpflichtversicherung und der speziellen Hundehalterhaftpflichtversicherung der Fall. Denn da in der Privathaftpflicht keine durch Hunde verursachen Schäden versichert sind, sollten Hundehalter stets die spezielle Hundehaftpflicht abschließen. Was nun die Umwelt-Haftpflicht als besondere Versicherung betrifft, so lässt sich diese - je nach Versicherer - oftmals in zwei Varianten einteilen, nämlich in eine Basisversicherung und in eine Versicherung mit erweiterten Leistungen. Grundsätzlich sind in der Umwelthaftpflichtversicherung zunächst einmal solche Schäden versichert, die durch Umwelteinwirkungen entstanden sind.
Ausgeschlossen sind in der Regel Schäden, die zum Beispiel durch betriebene Anlagen, wie zum Beispiel Filteranlagen oder chemische Produktionsanlagen, verursacht werden. Da der Begriff Umwelteinwirkungen sicherlich etwas abstrakt ist, sollte noch erklärt werden, was darunter zu verstehen ist. Eine Umwelteinwirkung wird meistens so definiert, dass sich bestimmte Stoffe oder „Ereignisse“ ausgebreitet haben, die einen Schaden an der Umwelt verursachen. Das können unter anderem chemische Stoffe, Strahlen, Gase, Druck oder Dämpfe sein. Als Umwelt werden in dem Zusammenhang der Boden, das Wasser und die Luft definiert. Was den Leistungsumfang der UHV betrifft, so sind - wie bei nahezu jeder Haftpflichtversicherung - drei Schadensarten versichert, nämlich Vermögensschäden, Sachschäden und Personenschäden.
Ist ein Schaden eingetreten, so hat der Geschädigte einen Anspruch auf Schadenersatz. Die Versicherung zahlt in diesem Fall allerdings maximal den Betrag, der noch durch die Deckungssumme versichert ist. Daher sollte beim Abschluss der Versicherung unbedingt auf eine ausreichende Abdeckung (Deckungssumme) geachtet werden. Üblich sind in diesem Bereich Deckungssummen, die sich pauschal für alle drei Schadensarten im Bereich zwischen zwei und zehn Millionen Euro bewegen. Sind allerdings bestimmte Umweltrisiken vorhanden, sollte durchaus eine deutlich höhere Deckungssumme gewählt werden. (er)
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