Regelungen und Vorgehensweisen bei Unterhaltsschulden
– Unterhaltsschulden eintreiben und notfalls einklagen
Unterhalt müssen ebenso Eltern an die Kinder zahlen, die beim jeweils anderen Elternteil aufwachsen, als auch verheiratete Paare, die sich trennen. Dabei ist der Unterhalt immer von dem Partner zu zahlen, der ein höheres Einkommen hat. In der Regel wird dies der Mann sein. Dieser muss seiner Frau über einen gewissen Zeitraum Unterhalt zahlen, damit diese den gewohnten Lebensstandard halten kann. Allerdings ist die Frau dabei genauso verpflichtet, sich nach Möglichkeiten umzusehen, wie sie ihr Leben selbst finanzieren kann.
Beim Kindesunterhalt sind die Richter sogar noch strenger. Dieser ist meist vom Vater zu zahlen, da die Kinder in der Regel bei der Mutter aufwachsen. Der Vater ist verpflichtet, sofern er den Unterhalt aufgrund eines zu geringen Einkommens nicht zahlen kann, sich einen Job mit höherem Einkommen zu suchen. Bei Arbeitslosigkeit hingegen wird der Vater oftmals sogar gerichtlich gedrängt, sich einen Job zu suchen. Zwar zahlt das Jugendamt im Ernstfall einen Unterhaltsvorschuss für die Kinder aus, doch wird dieser nach spätestens sechs Jahren bzw. wenn das Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat, eingestellt. Die Schulden will das Jugendamt dann aber vom Vater zurück bekommen. Vorrangig sind hier jedoch die laufenden Unterhaltszahlungen, mit denen das Kind unterstützt werden soll.
Nicht selten kommt es gerade bei den Unterhaltsverpflichtungen auch zu einer gerichtlichen Verhandlung, in der dann genau bestimmt wird, welche Schulden der jeweilige Schuldner wie zu zahlen hat. Durch die Gerichtsverhandlung und das abschließende Urteil erhält die Mutter dann einen Titel. Mit diesem wird es möglich, den säumigen Vater bis zu 30 Jahre lang zur Zahlung zu zwingen. Der Gerichtsvollzieher kann jederzeit, sobald der Vater wieder zu Geld gekommen ist, diesen entsprechend vollstrecken. So kommen sowohl die Mutter, als auch das Jugendamt an den geschuldeten Unterhalt heran. Sollte der Vater dagegen einer Tätigkeit nachgehen und diese nicht angeben, hilft meist nur noch ein Detektiv, der die Unterhalt Schulden dann entsprechend eintreiben bzw. dem Vater die Tätigkeit nachweisen kann. (er)
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