Unterschied zwischen Versicherungssumme und Deckungssumme
– Risikoabdeckung und Versicherungsleistungen im Vergleich
Im Bereich der vielen Versicherungen, die Verbraucher heutzutage abschließen können, gibt es sicherlich zahlreiche Fachbegriffe, deren Bedeutung nicht jedem Versicherten bekannt ist. So wird zum Beispiel bei nahezu jeder Versicherungsart entweder von einer Versicherungssumme oder von einer Deckungssumme gesprochen. Doch worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen einer Deckungssumme und einer Versicherungssumme? Und bei welchen Versicherungen kommt welcher Begriff vor?
Zunächst einmal ist es bei allen Versicherungen so, dass ein bestimmtes Risiko abgesichert wird. Dies geschieht allerdings in der Regel nur bis zu einem festgelegten maximalen Geldbetrag, den der Versicherer im Schadensfall zahlen würde. Um den Unterschied zwischen der Versicherungssumme und der Deckungssumme erläutern zu können, ist es hilfreich zu wissen, dass es verschiedene Gruppen von Versicherungen gibt. Zwei Hauptgruppen sind zum Beispiel auf der einen Seite die Schadensversicherungen und auf der anderen Seite die Personenversicherungen. Zu den Schadensversicherungen zählen unter anderem die Hausratversicherung, die Rechtsschutzversicherung oder die Gebäudeversicherung. Zu den Personenversicherungen werden hingegen zum Beispiel die private Unfallversicherung, die Lebensversicherung oder auch die Berufsunfähigkeitsversicherung gezählt.
Bei den Schadensversicherungen, die mitunter auch als Sachversicherungen bezeichnet werden, werden bestimmte Schadensereignisse versichert, die in erster Linie auf einem finanziellen Schaden bzw. einem Sachschaden beruhen. Bei den Schadensversicherungen geht es also weniger um Personenschäden, sondern vor allem um Sach- oder Vermögensschäden. Daher wird bei diesen Versicherungen von einer sogenannten Deckungssumme gesprochen. Im Detail ist die Deckungssumme der Betrag, bis zu dem Schäden im Versicherungsfall maximal reguliert werden. Wird also zum Beispiel eine Hausratversicherung mit einer Deckungssumme von 50.000 Euro abgeschlossen, dann zahlt der Versicherer im Schadensfall auch nur maximal 50.000 Euro, selbst wenn der Schaden sich auf 60.000 Euro belaufen sollte. Bei den Personenversicherungen geht es hingegen nicht vorrangig um Sachschäden, sondern vielmehr um Personenschäden.
Das ist zum Beispiel nach einem Unfall der Fall, wenn die Unfallversicherung eine Leistung erbringt. Bei diesen Versicherungen wird dann von der Versicherungssumme gesprochen. Zwar ist auch diese Versicherungssumme betragsmäßig begrenzt, beispielsweise bei der Berufsunfähigkeitsversicherung im Bezug auf die BU-Rente auf monatlich 1.000 Euro, aber diese Summe erhält der Versicherte dann auch in vollem Umfang, falls der Versicherungsfall eintreten sollte. Bei der Deckungssumme handelt es sich also nur um einen maximalen Betrag, bis zu dem ein Schaden reguliert wird. Tatsächlich wird dann aber natürlich nur der Schaden reguliert, der auch wirklich entstanden ist. Die vereinbarte Versicherungssumme wird hingegen immer in vollem Umfang gezahlt, unabhängig von Art oder Höhe des Schadens. (er)
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