Unterversicherung bei Hausratversicherung vermeiden

– Versicherungssumme bei Hausrat richtig berechnen

Es gibt viele Versicherungen, mit denen sich Verbraucher gegen die finanziellen Folgen der unterschiedlichsten Schadensarten absichern können. Zu den wichtigen Versicherungen zählt in dem Zusammenhang sicherlich die Hausratversicherung. Mit dieser lässt sich der gesamte Hausrat gut absichern. Ein Schaden kann zum Beispiel durch einen Brand oder durch einen Wasserschaden entstehen. Daneben gibt es noch viele weitere Ereignisse, welche einen hohen Schaden am Hausrat verursachen können.

Damit die Versicherung im Schadensfall auch zahlt, ist es wichtig, dass die richtige Versicherungssumme gewählt wird. Wird ein zu niedriger Wert angesetzt, dann besteht eine Unterversicherung. Durch eine Unterversicherung erhalten Versicherte im Schadensfall nicht den vollen finanziellen Schaden ersetzt. Dies ist selbst dann der Fall, wenn es sich um einen kleineren Schaden handelt. Besteht eine Unterversicherung, dann erfolgt die Regulierung nämlich stets nur anteilig. Ein Beispiel für eine Unterversicherung und die Folgen im Schadensfall: Ein Versicherter hat für die Hausratversicherung eine Versicherungssumme von 40.000 Euro vereinbart. Bei Vertragsabschluss stimmte die gewählte Versicherungssumme auch mit dem tatsächlichen Wert des Hausstandes überein. Mit den Jahren hat sich der Hausstand jedoch geändert und es wurden teurere Einrichtungsgegenstände angeschafft. Die Folge war, dass der Hausrat mit der Zeit rund 80.000 Euro an Wert hatte. Die Versicherung wurde jedoch nicht entsprechend angepasst.

Bei einem Schaden würde die Versicherung in diesem Beispiel stets nur die Hälfte übernehmen. Das wäre selbst dann der Fall, wenn die Schadenssumme bei 10.000 Euro liegen würde, denn bei Unterversicherung ist eine anteilige Übernahme des finanziellen Schadens vorgesehen, sodass der Versicherte 5.000 Euro aus eigener Tasche finanzieren müsste. Aus diesem Beispiel geht hervor, wie wichtig es ist, eine Unterversicherung in der Hausratversicherung zu vermeiden. Wird der Versicherungsschutz regelmäßig überprüft und an die aktuellen Verhältnisse angepasst, dann entspricht die Versicherungssumme stets dem Wert des Hausrates. Daneben gibt es noch Versicherer, welche in den Verträgen eine sogenannte Unterversicherungsverzichtklausel anbieten.

Durch diese wird bei einem Teilschaden keine Überprüfung des gesamten Wertes vorgenommen. Allerdings wird bei derartigen Verträgen nicht der tatsächliche Wert des Hausrates zugrunde gelegt, sondern ein pauschaler Wert. Dieser wird je nach der Größe der Wohnfläche festgelegt. Bei großen Wohnungen ist die Versicherungssumme somit höher als bei kleinen Wohnungen. Welche Vertragsart für den Versicherten die bessere Wahl ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Wer zum Beispiel eine große Wohnung hat, aber sich für eine vergleichsweise kostengünstige Ausstattung entschieden hat, kann mit einer exakten Berechnung der Versicherungssumme oftmals besser gestellt werden.
(er)

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