Verdienstausfallversicherung zahlt bei Krankheit Tagegeld

– Leistungen der Krankentagegeldversicherung im Vergleich

In Deutschland sind die Bürger bei Krankheit sehr gut abgesichert, denn die gesetzliche oder private Krankenkasse nimmt eine Vielzahl von Kosten, die im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung entstehen. Aber auch der eventuelle Einkommensschaden, der durch eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung entstehen kann, ist sehr gut abgesichert. Das gilt allerdings nur für abhängig Beschäftigte und nicht für Selbstständige und Freiberufler.

Bei den Arbeitnehmern ist es nämlich so, dass der Arbeitgeber zunächst für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit den Lohn in vollem Umfang weiterzahlt. Ab dem 43. Tag übernimmt dann die Krankenkasse die Lohnfortzahlung, die von der Höhe her etwa bei 65 Prozent des Einkommens liegt. Dieser Fehlbetrag von rund 35 Prozent kann jedoch - insbesondere bei einer längeren Krankheit - auch bei Arbeitnehmern zu einer starken finanziellen Belastung führen. Noch deutlicher ist dies bei Selbstständigen zu beobachten, denn diese erhalten natürlich nicht einmal die sechs Wochen Lohnfortzahlung und danach auch keine weiteren Hilfen der Krankenkasse. Es gibt allerdings eine Möglichkeit, wie sich sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige gegen das finanzielle Risiko, die eine Krankheit verursachen kann, absichern können. Die Lösung heißt hier Verdienstausfallversicherung, die vielleicht manchen Verbrauchern noch besser unter der Bezeichnung Krankentagegeldversicherung bekannt sein dürfte.

Die Verdienstausfallversicherung zahlt nämlich bei Krankheit ein sogenanntes Tagesgeld bzw. Krankentagesgeld. Es handelt sich um eine rein private Versicherung, die nichts mit den Leistungen der „normalen“ privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung zu tun hat. Der Kern der Verdienstausfallversicherung besteht also darin, den Einkommenswegfall (Selbstständige) oder die Reduzierung des Einkommens (Arbeitnehmer ab der 7. Krankheitswoche) im Idealfall zu kompensieren. Wie hoch das Krankentagegeld ist, das der Versicherte im „Schadensfall“ erhält, wird schon beim Abschluss des Versicherungsvertrages festgelegt.

Hier wird dann zum Beispiel vereinbart, dass der Versicherte pro Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Zahlung von 50 Euro bekommt. Normalerweise wird ein Tagessatz vereinbart, der auf den Monat gerechnet, also mit 30 multipliziert, mit dem normalen Monatseinkommen identisch ist. Das gilt natürlich nur für Selbstständige, denn das Einkommen der Arbeitnehmer reduziert sich erst nach sieben Wochen, und dann nur um etwa 35 Prozent. Demnach muss im Grunde auch nur dieser „Fehlbetrag“ abgesichert werden. Wichtig zu beachten ist ebenso, ab wann das Krankentagesgeld überhaupt gezahlt wird. Für Selbstständige ist es zum Beispiel zu empfehlen, dass die Zahlung direkt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit beginnt. (er)

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