Versicherung Frist- und Formgerecht kündigen

– Wann eine Kündigung des Versicherungsvertrages möglich und sinnvoll ist

Eine Versicherung vorzeitig zu kündigen ist zunächst abhängig vom jeweiligen Vertrag und dessen Vertragsbedingungen, weiterhin von bestimmten Anlässen, die es dem Versicherungsnehmer, also dem Kunden der Versicherung, möglich macht den Versicherungsvertrag zu kündigen. Da die Kündigungsmöglichkeiten und Folgen einer Versicherungskündigung von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich sind, sollte man zunächst die beiden Versicherungsarten unterscheiden, um die es häufig geht, wenn man eine Versicherung kündigen möchte.

Das Kündigen von Sachversicherungen ist in der Regel einfacher und nicht mit finanziellem Verlust verbunden, wie das kündigen einer Personenversicherung. Zu den Sachversicherungen zählt z.B. die Hausrat- und Glasversicherung, die Haftpflichtversicherung und die Wohngebäudeversicherung. Zu den Personenversicherungen z.B. die Lebensversicherung oder die Unfallversicherung. Möchte man eine der Sachversicherungen kündigen ist dies in der Regel mit 3monatiger Kündigungsfrist zum Ende des jeweiligen Vertrags möglich. Diese ordentliche Kündigung ist jedoch meist mit mehreren Jahren Wartezeit verbunden, da Versicherungsverträge bei den Sachversicherungen oft über 5 Jahre geschlossen werden. Besteht der Vertrag z.B. erst seit einem Jahr wäre die früheste Kündigung erst in 4 Jahren möglich. Die Möglichkeit die Versicherung außerordentlich zu kündigen, hat ebenfalls jeder Versicherungsnehmer. Bei den meisten Sachversicherungsverträgen hat der Versicherungskunde die Möglichkeit nach einem Schadenfall zu kündigen.

Hat man z.B. einen Wasserschaden oder ein Fahrrad wurde geklaut, besteht die Möglichkeit die Versicherung anschließend zu kündigen, vorausgesetzt es hatte sich um einen versicherten Schaden gehandelt. Wenn ein Schaden nämlich vom Grunde her sowieso nicht versichert ist, besteht auch kein außerordentliches Kündigungsrecht nach Schadenfall. Ein weiteres außerordentliches Kündigungsrecht hat der Versicherungsnehmer, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht. Sollte die aktuelle Rechnung höher sein als die letzte, hat man z.B. in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung die Möglichkeit die Versicherung zu kündigen.

Personenversicherungen wie die Lebensversicherung oder eine Unfallversicherung mit Kapitalaufbau sind meist Verträge, die über eher lange Zeiträume, oft 30 Jahre abgeschlossen werden. Eine Kündigung der Lebensversicherung ist zwar erst nach einigen Jahren möglich, aber auch dann sind Kündigungen mit erheblichen finanziellen Einbusen verbunden, die umso höher sind, je früher man die Versicherung kündigt. Von den eingezahlten Beiträgen wird zum Teil erheblich weniger wieder ausbezahlt. Eine Lebensversicherung zu kündigen sollte man sich zweimal überlegen. Als Alternative zur Kündigung der Versicherung besteht eventuell im Verkauf der Lebensversicherung. (er)

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