Vertragsbestandteile zur Schadensregulierung
– Versicherungen und Leistungsausschluss
Grundsätzlich gelten die meisten Deutschen als sehr gut versichert. Statistisch zahlen die Bundesbürger im Durchschnitt jährlich Versicherungsbeiträge, die in der Summe mehr als 2.000 Euro betragen. Während es einige sehr wichtige Versicherungen gibt, wie zum Beispiel die Privathaftpflicht oder die Haushaltsversicherung, gibt es auf der anderen Seite auch Versicherungsarten, die sicherlich nicht für jeden Bürger sinnvoll sind. Unabhängig davon, für welche Versicherung man sich schließlich entscheidet, sind immer zwei Aspekte ganz besonders zu beachten.
Zum einen ist das natürlich die Höhe des Versicherungsbetrages. Hier sollten die Verbraucher die Angebote vergleichen, damit man durch die Nutzung eines günstigen Versicherers Kosten einsparen kann. Zum anderen sollte man sich aber auch die Leistungen sehr genau anschauen. Zwar haben die verschiedenen Versicherer zum großen Teil in der jeweiligen Versicherungssparte relativ identische Leistungen, aber dennoch gibt es auch Unterschiede, die dann im Schadensfall mitunter von großer Bedeutung sein können. Im Bezug auf den gewählten Tarif sollte man sich natürlich zunächst einmal anschauen, welche Leistungen die Versicherung im Detail enthält, also zum Beispiel, in welchen Fällen ein Schaden in welchem Umfang reguliert wird. Fast genauso wichtig wie über die Leistungen informiert zu sein ist es jedoch, sich auch Informationen zu besorgen, in welchen Fällen der Versicherer keine Leistung erbringt. Man spricht in diesem Zusammenhang von den Leistungsausschlüssen, die es im Grunde bei jeder Versicherungsart gibt. Leistungsausschlüsse sind bestimmte Ursachen, Vorkommnisse und Leistungsarten, die im Schadensfall dazu führen, dass die Schadenkosten vom Versicherer entweder gar nicht oder nur zu einem Teil erstattet werden.
Welche Leistungsausschlüsse es konkret gibt, hängt in erster Linie von der Art der Versicherung ab. Somit gibt es viele Beispiele für mögliche Leistungsausschlüsse. Ein Leistungsausschluss kann zum Beispiel im Bereich der Teilkaskoversicherung sein, dass der Versicherer einen Schaden dann nicht reguliert, wenn er in den Bereich Vandalismus fällt. Der Vandalismus als Schadensursache wäre dann also der Leistungsausschluss. Ein weiteres Beispiel für einen Leistungsausschluss ist, wenn die Privathaftpflicht zwar die Kosten für einen leicht fahrlässig verursachten Schaden übernimmt, die Kostenübernahme jedoch ausschließt, falls der Schaden grob fahrlässig verursacht worden ist. Solche Leistungsausschlüsse können also in nicht wenigen Fällen dazu führen, dass der Versicherte im Schadensfall keine Regulierung der Kosten vom Versicherer erhält. Daher ist es sehr wichtig, sich über die Leistungsausschlüsse zu informieren. Nicht selten ist es nämlich auch möglich, einige der Leistungsausschlüsse doch als Leistung in den Vertrag zu integrieren, natürlich dann gegen einen Aufschlag beim Versicherungsbeitrag. (er)
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