Versicherungsbeitrag durch Versicherungsausschluss reduzieren
– Unnötige oder überflüssige Versicherungsleistungen ausschließen und Geld sparen
Einigen Statistiken zufolge sind es mehr als 2.000 Euro an Versicherungsbeiträgen, die die Bürger in Deutschland durchschnittlich pro Jahr zahlen. In dieser Summe sind natürlich nur die privaten Versicherungen berücksichtigt, sodass zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung in dieser Summe gar nicht enthalten sind. Aufgrund dieser doch recht hohen Beitragskosten ist es verständlich, dass viele Versicherer versuchen, eine möglichst preiswerte Versicherung zu finden.
Eine gute Möglichkeit bietet ein Versicherungsvergleich, der für nahezu jede Art von Versicherung durchgeführt werden kann. Auf diese Weise ist es möglich, aus vielen Anbietern die günstigsten Tarife und Angebote zu finden. Neben dem Anbietervergleich gibt es grundsätzlich aber noch einige anderen Möglichkeiten, wie man letztendlich zu einem möglichst geringen Versicherungsbeitrag gelangen kann. Wer zum Beispiel bereits das günstigste Angebot nutzt, aber dennoch die Beitragskosten noch mehr reduzieren möchte, der kann bei manchen Versicherungen auch die Leistungen „kürzen“ lassen. In dem Zusammenhang wird mitunter auch von einem Versicherungsausschluss gesprochen, auf dessen Basis der Versicherungsbeitrag reduziert werden kann. Ein derartiger Versicherungsausschluss kann - je nach Versicherungsart - viele Gesichter haben. Zunächst einmal gibt es diverse Versicherungen, bei denen sich der Kunde den Gesamtschutz quasi auf Basis verschiedener Bausteine zusammenstellen kann.
Das trifft zum Beispiel auf die Hausratversicherung zu. Hier gibt es zum einen eine Art von Basisschutz, der bestimmte Schadensursachen beinhaltet. Darüber hinaus kann der Versicherte den Schutz zum anderen noch erweitern bzw. bestimmte Dinge ausschließen. Bei der Hausratversicherung könnte das zum Beispiel so aussehen, dass Leistungen bei Glasbruch, Fahrraddiebstahl und/oder Überspannungsschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Somit müsste der Kunde einen geringeren Beitrag als ein anderer Versicherter zahlen, der diese Leistungen vertraglich in den Schutz integriert hat.
Einen Versicherungsausschluss der etwas anderen Art gibt es zum Beispiel bei der Kfz-Versicherung. Bei dieser Versicherung wird nämlich oft mit Rabatten gearbeitet, sodass es nicht vorrangig um den Ausschluss von Leistungen geht. Vielmehr hat der Kunde hier die Gelegenheit, durch bestimmte „Maßnahmen“ an Versicherungsbeiträgen zu sparen. Dazu kann zum Beispiel zählen, dass das Fahrzeug in einer Garage untergestellt wird oder es nur einen Fahrer gibt. Auch durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann der Beitrag bei vielen Versicherungen reduziert werden. (er)
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