Mit Erreichen der Versicherungspflichtgrenze in die PKV wechseln
– Wechselmöglichkeit in private Krankenversicherung gut abwägen
Deutschland ist eines der ganz wenigen Länder, in denen es zwei verschiedene Krankenversicherungssysteme gibt, nämlich das der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind dabei deutlich in der Mehrheit, denn rund 70 Millionen Bürger sind hierzulande in der GKV versichert, während sich rund zehn Millionen Menschen für eine private Krankenversicherung entschieden haben.
Noch bis vor einigen Jahren wollten viele Menschen in die PKV wechseln, wobei die Wechselmöglichkeit stets mit bestimmten Bedingungen verknüpft ist. Inzwischen hat dieser „Wechseltrend“ etwas abgenommen, was vielleicht auch damit zu tun hat, dass diverse private Krankenversicherer ihre Beiträge erhöht haben, und die GKV insgesamt ein etwas besseres Image im direkten Vergleich zur PKV bekommen hat. Dennoch wollen nach wie vor einige in der GKV versicherte Personen in eine private Krankenkasse wechseln. Grundsätzlich können sich Selbstständige, Freiberufler, Studenten und Beamten aussuchen, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Demzufolge besteht für diese Personen auch stets die Möglichkeit, von der GKV in die PKV (nicht andersherum) zu wechseln.
Darüber hinaus haben auch Arbeitnehmer, die zunächst einmal in der GKV pflichtversichert sind die Möglichkeit, unter einer bestimmten Voraussetzung in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Diese Voraussetzung besteht darin, dass der Arbeitnehmer eine gewisse Einkommensgrenze überschreiten muss. Diese Einkommensgrenze wird auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Wie der Name schon sagt, besteht bis zu dieser Grenze die Pflicht, sich gesetzlich krankenversichern zu lassen. Überschreitet der Arbeitnehmer diese Versicherungspflichtgrenze jedoch, so kann er sich auch für die PKV entscheiden. Aktuell (2013) liegt die Versicherungspflichtgrenze bei einem Jahreseinkommen von 52.200 Euro, was einem monatlichen Einkommen von 4.350 Euro entspricht.
Alle Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen oberhalb dieser Grenze liegt, können sich grundsätzlich auch für eine private Krankenversicherung entscheiden. Allerdings sollte dieser Schritt sehr genau durchdacht sein, denn in den meisten Fällen ist ein späterer Rückwechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich. Nur dann, wenn das Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fallen sollte, kann der Betroffene wieder in die GKV wechseln. Wer zum Beispiel deshalb wechseln möchte, weil der zu zahlende Beitrag derzeit in der PKV günstiger als in der GKV wäre, der sollte in dem Zusammenhang bedenken, dass die Beiträge in der PKV gerade im Alter deutlich ansteigen können. Zudem sind die Leistungen der PKV heute oftmals nicht mehr so dramatisch besser als die Leistungen der GKV, wie es vielleicht vor zehn Jahren noch der Fall war. (er)
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