Unterschiede des Versicherungswertes in der Hausrat- und Haftpflichtversicherung

– Versicherungssummen beim Versicherungsvertrag berechnen

Es gibt viele Versicherungsarten, die eine Reihe von Gemeinsamkeiten haben. Das gilt unter anderem auch für die verschiedenen Sachversicherungen, die der Versicherte heutzutage nutzen kann. Zu dieser Versicherungssparte gehören zum Beispiel die Gebäudeversicherung, die Rechtsschutzversicherung und die Hausratversicherung. Die meisten Versicherer zählen auch noch die Haftpflichtversicherung zu den Sachversicherungen.

Im Zusammenhang mit den diversen Versicherungen gibt es zahlreiche Fachbegriffe, deren Bedeutung der Versicherungsnehmer zumindest in weiten Teilen kennen sollte. Ein wichtiger Begriff, der im Prinzip mit jeder Form von Versicherung verbunden ist, ist der Versicherungswert. Allgemein wird unter dem Versicherungswert derjenige Wert verstanden, den das zu versichernde Gut hat. Allerdings lässt sich diese Definition nicht auf alle Versicherungsarten anwenden. So gibt es zum Beispiel einen Unterschied zwischen der Hausrat- und der Privathaftpflichtversicherung, was den Versicherungswert angeht. Der Unterschied lässt sich am besten erklären, wenn man sich die beiden Versicherungen etwas näher betrachtet.

Bei der Hausratversicherung ist es bekanntermaßen so, dass der Hausrat des Kunden versichert ist. Sollte der Hausrat also einen Schaden erleiden oder zerstört werden, muss die Versicherung die zur Regulierung des Schadens notwendigen Kosten übernehmen. Im Zuge der Hausratversicherung wird der Gesamtwert des Hausrates als Versicherungswert bezeichnet. Der Kunde muss sich also bei Abschluss der Hausratversicherung genau überlegen, mit welchem Wert er seinen gesamten Hausrat versichern möchte. Falls dieser Wert nicht bekannt ist, was relativ häufig der Fall ist, rechnen die Versicherer mit einem durchschnittlichen Wert. Dieser beträgt in aller Regel 650 Euro je Quadratmeter an Wohnfläche. Somit würde der Versicherungswert bei einer 100 Quadratmeter großen Wohnung also mindestens 65.000 Euro betragen.

Im Schadensfall würde der Versicherte dann maximal diesen Wert erstattet bekommen, selbst wenn der Schaden größer sein sollte. Bei der Privathaftpflichtversicherung gibt es zwar auch eine Art Versicherungswert, nur wird dieser bei der Haftpflichtversicherung anders bezeichnet. Es wird nämlich statt von einem Versicherungswert vielmehr von einer Deckungssumme gesprochen. Der Unterschied bzw. die abweichende Bezeichnung kommt vor allem deshalb zustande, weil bei der Haftpflichtversicherung kein bestimmter Sachwert versichert ist, sondern im Prinzip der Versicherungsnehmer selbst. Denn falls dieser einen Schaden verursacht, reguliert die Haftpflichtversicherung diesen. Die Deckungssumme ist in dem Zusammenhang diejenige Summe, die der Versicherer maximal zahlen wird, auch wenn der Schaden möglicherweise höher sein sollte. Einen Versicherungswert kann es in dem Sinne bei der Haftpflichtversicherung auch deshalb nicht geben, weil die Höhe des maximalen Schadens – anders als bei der Hausratversicherung – im Vorhinein gar nicht definiert werden kann. (er)

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