VL als lukrative Geldanlage

– Vermögenswirksame Leistungen gut in einen Sparvertrag anlegen

Die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) sind eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Die Höhe dieser Leistung kann vom Arbeitgeber festgelegt werden, sie liegt zwischen 6 Euro und 40 Euro pro Monat. Diese Beträge sind ein Bestandteil des Lohnes und müssen daher auch versteuert werden. Zudem sind auf diese Leistungen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Wer von seinem Arbeitgeber die Vermögenswirksamen Leistungen erhält, sollte diese in eine hierfür vorgesehene Anlage investieren.

Wer dies tut, erhält neben der Rendite der Anlage auch die Arbeitnehmersparzulage nach dem fünften Vermögensbildungsgesetz. Dieses Gesetz wurde verabschiedet, um Arbeitern und Angestellten das Sparen zu erleichtern. Sie wird vom Staat gezahlt. Die Voraussetzung für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage sind bestimmte Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Sie liegen für einen Single bei EUR 17.900, für Ehepartner bei EUR 35.800. Dieses Einkommen ist jedoch das zu versteuernde Einkommen, also der Bruttolohn abzüglich Werbungskosten und Sonderausgaben. Kunden erkennen ihr zu versteuerndes Einkommen auf dem aktuellen Steuerbescheid. Eine weitere Voraussetzung ist, das die gewählte Anlage mindestens 7 Jahre besteht. Die Arbeitnehmersparzulage wird, wie oben beschrieben, nur auf bestimmte Produkte gezahlt. Dies ist zum einen der Bausparvertrag und zum anderen die Anlage in einem Investmentfonds.

Der Bausparvertrag bietet dem Kunden ein hohes Maß an Sicherheit und eine durchschnittliche Rendite von 4% p.a. Auch kann ein Bausparvertrag genutzt werden, um nach seiner Ansparung ein Bauspardarlehen zu nutzen, etwa für Renovierungsarbeiten am eigenen Haus oder für den Kauf einer Einbauküche. Diese Sparform ist eine eher konservative Form. Sie bringt sichere Renditen und nur wenig Risiko. Sie wird im Rahmen der Arbeitnehmersparzulage mit 9% pro Jahr gefördert. Der Maximalbetrag der Förderung beträgt 470 Euro pro Jahr, also monatlich 39 Euro. Ein weiterer Vorteil des Bausparvertrages liegt darin, das weitere Zahlungen geleistet werden können und zusätzlich Anspruch auf die Wohnungsbauprämie besteht.

Für die Anlage der Arbeitnehmersparzulage gibt es neben dem Bausparvertrag auch noch die Anlage in Aktienfonds. Hier muss ein reiner Aktienfonds gewählt werden. In welche Märkte dieser investiert, kann der Kunde selbst entscheiden. Jede Bank bietet hier verschiedene Alternativen. So kann die Anlage in einem rein deutschen Aktienfonds, oder auch in einen weltweit investierenden Fonds erfolgen. Die Anlage in einen Aktienfonds bietet dem Kunden die Chance auf eine wesentlich höhere Rendite, auf der anderen Seite sollten die Kursrisiken nicht vergessen werden. Es gibt für diese Anlage keine garantierte Auszahlung, so das bei negativer Aktienlage auch ein Verlust entstehen kann.

Die Förderung für die Anlage im Aktienfonds beträgt 18% auf maximal 400 Euro pro Jahr, also 33 Euro pro Monat. Diese Anlageform ist vor allem für Kunden zu empfehlen, die für eine höhere Rendite etwas mehr Risiko eingehen möchten. Durch die relativ lange Anlagedauer können Kursschwankungen gut ausgeglichen werden. Die Anlage Vermögenswirksamer Leistungen ist also in jedem Fall zu empfehlen. Auch Kunden, die vom Arbeitgeber keine Leistungen erhalten, können diese Anlagen tätigen. Die Summe der monatlichen Sparleistungen muss nur vom Arbeitgeber auf die Anlage überwiesen werden. Schon besteht ebenfalls Anspruch auf die staatliche Förderung.
(er)

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