Vor einem drohenden Inkasso mit der Bank sprechen

– Mahnungen der Bank keinesfalls einfach ignorieren

Statistisch betrachtet ist die Zahl der Personen, die in Deutschland eine Privatinsolvenz anmelden müssen, in der Vergangenheit gestiegen. Immer mehr Bürger sind hierzulande überschuldet, was ganz unterschiedliche Ursachen haben kann. Nicht selten ließe sich eine solche Überschuldung bzw. zumindest die Privatinsolvenz allerdings vermeiden, jedoch mangelt es häufig an fehlender Kommunikation zwischen Schuldnern und Gläubigern.

Daher empfehlen viele Experten zum Beispiel, vor einem drohenden Inkasso erst einmal mit der eigenen Bank zu sprechen, damit eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden werden kann. Sehr wichtig ist dies zum Beispiel unter der Voraussetzung, dass der Kunde ein Immobiliendarlehen aufgenommen hat, welches er zumindest vorübergehend nicht mehr bedienen kann. Leider gehen manche Verbraucher in dieser Situation so vor, dass Sie Mahnungen der Bank einfach ignorieren oder Briefe sogar ungelesen in den Müll werfen. Dieses Verhalten ist sicherlich vollkommen kontraproduktiv, denn die Bank wird nach verschiedenen Fehlversuchen keine andere Möglichkeit mehr sehen, als die Zwangsversteigerung der Immobilie anzuordnen. Diese Zwangsversteigerung ist ein Recht der Bank, denn nahezu jeder Immobilienkredit ist mit einem Grundpfandrecht gesichert, welches es dem Kreditinstitut erlaubt, auch solche Zwangsmaßnahmen anzuordnen, falls der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt.

In vielen Fällen ließe sich eine solche Zwangsversteigerung allerdings durchaus vermeiden, indem der Kunde das Gespräch mit seiner Bank sucht. Denn auch die Bank hat im Grunde kein Interesse daran, den Immobilienkredit vorzeitig zu kündigen und die Zwangsversteigerung durchführen zu lassen, da der Erlös fast immer deutlich unterhalb des eigentlichen Wertes der Immobilie liegt. Demzufolge wäre es auch der Bank als Gläubigerin lieber, dass eine gute Regelung getroffen wird, sodass der Kunde seine Darlehensraten auch weiterhin zahlen kann.

Eine solche Regelung könnte beispielsweise so aussehen, dass die Kreditrate - zumindest für einen gewissen Zeitraum - reduziert wird. Falls der Kunde in etwas größeren finanziellen Schwierigkeiten steckt, ist es durchaus ebenso üblich, die Darlehensraten für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen. Diese Optionen sind allerdings nur dann sinnvoll, wenn es beim Kunden in absehbarer Zeit Aussicht auf Besserung der finanziellen Situation gibt, sodass die Kreditraten zukünftig wieder in gewohntem Umfang gezahlt werden können. In manchen Fällen kann auch eine Aufstockung des Kreditbetrages helfen, damit der Kunde nicht in einer Art Schuldenfalle gerät. (er)

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