Insolvenzordnung bei drohender Überschuldung
– Voraussetzungen für ein privates Insolvenzverfahren
Seit einigen Jahren haben hierzulande nicht nur juristische Personen, also in erster Linie Unternehmen die Möglichkeit, einen Antrag auf Insolvenz zu stellen. Auch Privatpersonen können mittlerweile eine sogenannte Verbraucherinsolvenz beantragen, also ein privates Insolvenzverfahren durchführen lassen. Grundsätzlich kann jede natürliche Person eine solche Privatinsolvenz beantragen und es sind im Prinzip nur wenige Voraussetzungen zu erfüllen, damit das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.
Die grundlegende Voraussetzung für die Beantragung einer Verbraucherinsolvenz ist die Tatsache, dass man gegenüber einem oder mehreren Gläubigern finanzielle Verpflichtungen hat, die man entweder in Teilen oder auch in vollem Umfang nicht mehr erfüllen kann. Man spricht in diesem Fall oftmals auch von einer Überschuldung bzw. einer eingetretenen Zahlungsfähigkeit. Neben diesen grundlegenden Voraussetzungen müssen noch ein paar andere Bedingungen erfüllt werden, damit das private Insolvenzverfahren gute Aussichten auf einen Erfolg hat. Eine Voraussetzung, die oftmals fälschlicherweise angenommen wird, ist übrigens, dass man über ein Einkommen verfügen müsse, wenn man ein privates Insolvenzverfahren durchführen lassen möchte. Diese Annahme ist allerdings falsch, denn es kann zum Beispiel auch die Hausfrau ohne jedes Einkommen einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen. Neben der genannten grundlegenden Voraussetzung, der vorhandenen Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung, gibt es auch noch eine Voraussetzung, welche die Person des Schuldners betrifft.
So können ausschließlich Personen eine Privatinsolvenz beantragen, die als natürliche Personen gelten, nicht aber Unternehmen, die entweder über 20 Gläubiger haben oder falls Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis bestehen. Eine weitere wichtige Voraussetzung, um zum Insolvenzverfahren zugelassen zu werden, ist, dass man zunächst versucht hat, sich mit den vorhandenen Gläubigern zu einigen, indem zum Beispiel Ratenaussetzungen oder eine Verringerung der Raten vereinbart werden. Erst nachdem eine solche außergerichtliche Einigung gescheitert ist, kann der Antrag auf Privatinsolvenz eingereicht werden. Um die Chancen auf eine Einigung mit den Gläubigern zu erhöhen, ist es oftmals sinnvoll, sich professionelle Hilfe zu holen, zum Beispiel in Form eines Schuldnerberaters. Dieser Schuldnerberater kann dann meistens nicht nur besser mit den Gläubigern verhandeln, sondern ist nach einem Scheitern der Verhandlungen auch dazu befugt, dem Schuldner eine Bescheinigung auszustellen, dass die außergerichtlichen Einigungserfolge mit den Gläubigern furchtlos geblieben sind. Diese Bescheinigung kann dann beim Insolvenzgericht vorgelegt werden, um die zuvor genannte Voraussetzung erfüllen zu können. (er)
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