Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung eines Darlehns beachten

– Regelungen zu Darlehensvertrag und Zinsfestschreibungen

Die Hypothekenzinsen sind schon seit vielen Monaten sehr gering, was viele Verbraucher bereits dazu verleitet hat, ein Eigenheim zu erwerben und somit eine Immobilienfinanzierung durchzuführen. Es gibt andererseits aber auch zahlreiche Bürger, die mit etwas Missgunst auf die so geringen Bauzinsen schauen, weil sie vielleicht vor einigen Jahren bereits ein Immobiliendarlehen abgeschlossen haben und demzufolge einen vergleichsweise hohen Zinssatz zahlen müssen.

Viele dieser Betroffenen überlegen daher auch, das damals abgeschlossene Immobiliendarlehen vorzeitig zu kündigen, um ein neues Baudarlehen zu einem deutlich günstigeren Zinssatz abschließen zu können. Eine solch vorzeitige Kündigung sollte tatsächlich sehr gut überlegt werden, denn nicht immer ergibt sich aus im Saldo ein Vorteil. Zu beachten ist nämlich die Vorfälligkeitsentschädigung, die nahezu jede Bank bei einer vorzeitigen Kündigung des Darlehens durch den Kunden berechnet. Je nach Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung kann diese sogar dazu führen, dass ein eventueller Zinsvorteil, den der Kunde durch die Kündigung und den Abschluss eines günstigeren Darlehens erhalten kann, vollständig kompensiert wird. Daher ist es enorm wichtig, dass sich der Kreditnehmer zunächst bei seiner Bank erkundigt, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ausfallen würde und zudem sollte er berechnen, ob sich die Kündigung des Kredites und die Neuaufnahme des Darlehens dann überhaupt noch lohnen würden.

Dabei muss berücksichtigt werden, über welche Dauer die neue Zinsfestschreibung abgeschlossen werden soll. Denn für diese Dauer ist der Zinssatz sicher und der Kunde kann so kalkulieren, welche Zinsersparnis er im Vergleich zum bisher genutzten Kredit haben würde. Wer sich übrigens fragt, warum die Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen dürfen, der sollte zunächst einmal wissen, dass sich die Kreditnehmer natürlich grundsätzlich an ihren vereinbarten Kredit halten müssen. Es ist also in der Praxis so, dass die Bank der vorzeitigen Kündigung nicht zwingend zustimmen muss, denn immerhin hat der Kunde die Zinsfestschreibung in gegenseitigem Einverständnis abgeschlossen.

An diese Zinsfestschreibung muss sich demzufolge nicht nur die Bank halten, sondern eigentlich muss auch der Kunde seine vertraglichen Pflichten erfüllen. Aus Kulanz gestatten die meisten Kreditinstitute ihren Kunden allerdings, auch ein Immobiliendarlehen mit Zinsfestschreibung vorzeitig abzulösen. Da Kunden diese vorzeitige Kündigung allerdings nur unter der Voraussetzung vornehmen werden, dass die aktuellen Darlehenszinsen niedriger als diejenigen Zinsen sind, die im Zuge der Zinsfestschreibung vereinbart wurden, entgeht der Bank ein bestimmter Zinsgewinn. Diesen entgangenen Gewinn möchten sie sich – verständlicherweise - im Zuge der Vorfälligkeitsentschädigung zumindest zu einem Teil ersetzen lassen. (er)

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