Vorsorge treffen und Rentenbescheid prüfen

– Kalkulierte Rentenhöhe mit Rentenrechnern vergleichen

Private Altersvorsorge ist hierzulande schon seit vielen Jahren ein sehr wichtiges Thema. Heute empfehlen die Experten immer öfter, dass die Bürger schon in jungen Jahren damit beginnen sollten, Vorsorge für den späteren Ruhestand zu treffen. Zwar ist die gesetzliche Rente noch immer die tragende Säule des Renten- und Vorsorgesystems, aber dennoch haben die Bürger im Prinzip immer weniger Geld in der Tasche, wenn es in den Ruhestand geht.

Ein Grund dafür ist sicherlich die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, denn auf der anderen Seite erreichen immer weniger Bürger diese Grenze überhaupt, weil sie schon vorher in den Ruhestand (Vorruhestand) gehen oder berufsunfähig werden. In solchen Fällen ist die gesetzliche Rente dann alleine nicht ausreichend, sodass eine zusätzliche private Vorsorge sehr wichtig ist. Es gibt viele Möglichkeiten in Form von Bank- und Versicherungsprodukten, wie eine private Altersvorsorge aufgebaut werden kann. Klassiker sind zum Beispiel die private Rentenversicherung und die Kapitallebensversicherung, die beide einen typischen Vorsorgecharakter haben. Aber auch Banken und Fondsgesellschaften bieten einige Produkte an, die zum Aufbau einer Privatvorsorge geeignet sind. Falls die Möglichkeit besteht, sollte auch noch die dritte Säule der Altersvorsorge eingebaut werden, nämlich die betriebliche Altersvorsorge.

Denn auch die Betriebsrente kann eine sehr wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente darstellen, auch wenn diese Form der Vorsorge hierzulande noch in vielen Fällen vernachlässigt wird. Darüber hinaus gehört es im Prinzip zur Vorsorge ebenfalls mit dazu, dass der Rentenbescheid auf seine Richtigkeit hin überprüft wird. Normalerweise erhalten alle Bürger, die schon einmal in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben, einmal im Jahr einen solchen Rentenbescheid. Dieser Bescheid enthält einige wichtige Informationen und Zahlen, die auf jeden Fall auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden sollten. So wird zum Beispiel aufgeführt, welchen Rentenanspruch der Betroffene bereits erarbeitet hat.

Es wird die Rente genannt, die aufgrund der bisherigen Einzahlungen in die Rentenkasse bereits feststeht. Darüber hinaus gibt es auch noch eine kalkulierte Rente, die auf den bisherigen Einzahlungen bzw. auf dem aktuellen Einkommen basiert. Dabei wird einfach angenommen, dass die Beiträge in gleicher Höhe bis zum Erreichen des Rentenalters fortgeführt werden. Es wird also angegeben, wie hoch die gesetzliche Rente sein würde, wenn sich die Einzahlungen in die Rentenkasse nicht mehr ändern würden. Zu bedenken ist jedoch, dass in dieser Kalkulation weder die Inflation noch etwaige Änderungen berücksichtigt sind, die es in der Zukunft geben könnte. (er)

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