Vorsorgeprodukte einer genauen Bedarfsanalyse unterziehen

– Kapitalaufbau statt Überversicherung

Als Vorsorgeprodukte bezeichnet der allgemeine Sprachgebrauch zumeist Verträge zur Altersvorsorge, während in steuerlicher Hinsicht auch die Beiträge für eine private Krankenzusatzversicherung oder eine Pflegeversicherung zu den Vorsorgeaufwendungen gehören. Versicherungsgesellschaften und Banken bewerben Vorsorgeprodukte intensiv, wobei sie regelmäßig auf eine Versorgungslücke hinweisen. Tatsächlich besteht für Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung eine deutliche Versorgungslücke.

Diese errechnet sich aus dem Unterschied des letzten Gehalts und der zu erwartenden Rentenzahlung. Eine alternative Berechnung der Versorgungslücke nimmt Bezug auf den Unterschied zwischen den für die Wahrung eines angemessenen Lebensstandards erforderlichen Einnahmen und der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beide Berechnungsmethoden zeigen, dass Rentner zu wenig Geld zur Verfügung haben, sofern sie nicht selbst zusätzlich vorsorgen. Damit künftige Rentner ihre Versorgungslücke sinnvoll schließen, ist die genaue Analyse ihres Bedarfs im Alter erforderlich. Das Alterseinkommen muss nicht zwingend dieselbe Höhe wie das letzte Gehalt erreichen, da einige Ausgaben wie die Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung naturgemäß mit dem Renteneintritt entfallen. Auf der anderen Seite fallen vermutlich höhere Kosten für Medikamente und andere Gesundheitskosten an.

Bei der Anschaffung von Wohneigentum als Bestandteil der privaten Altersvorsorge darf hingegen nicht einfach die Höhe der gegenwärtigen Miete vom Bedarf abgezogen werden, vielmehr ist ein angemessener Betrag für notwendige Ausbesserungsarbeiten im Wohnhaus oder in der Wohnung einzuplanen. Bei jeder Bedarfsanalyse hinsichtlich des künftigen Renteneinkommens ist die Inflationsrate zu berücksichtigen. Die schleichende Inflation bewirkt, dass die Kaufkraft eines feststehenden Betrages langfristig abnehmen wird. Die Inflationsrate lässt sich zwar nicht sicher vorhersagen; dass jedes Vermögen dauerhaft an Wert verliert, steht jedoch ohne Zweifel fest. Aus diesem Grund berücksichtigen Anleger bei ihrer Bedarfsanalyse die prognostizierte Inflationsrate oder entscheiden sich für ein Anlageprodukt, welches mit einer automatischen Beitragserhöhung gemäß der Inflationsrate und einer entsprechenden Verbesserung der zu erwartenden Auszahlung verbunden ist.

Auch wenn viele Autoren unter Vorsorgeprodukten vorwiegend Rentenversicherungen verstehen, dürfen Anleger das Pflegerisiko nicht übersehen. Die Wahrscheinlichkeit einer eintretenden Pflegebedürftigkeit steigt statistisch mit dem erreichten Lebensalter. Wenn die Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht kostendeckend sind, müssen Patienten ihr eigenes Vermögen für die Bezahlung der Mehrkosten einsetzen, so dass dieses schneller als hinsichtlich der Versorgungsplanung gedacht aufgebraucht sein wird. Diese Gefahr lässt sich mittels des Abschlusses einer privaten Pflegezusatzversicherung ausschalten. Je nach Vertragsgestaltung zahlt die Pflegezusatzversicherung den kompletten nicht von der Pflegekasse getragenen Kostenanteil oder ein Pflegetagegeld. Da jeder Mensch krank und pflegebedürftig werden kann, gehört der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung unbedingt zu den Konsequenzen aus einer Bedarfsanalyse hinsichtlich der erforderlichen Vorsorgeprodukte. (er)

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