Vorteile der Überschussbeteiligungen bei Lebensversicherungen

– Definition und Vergleich der Überschussbeteiligungen von Kapitallebensversicherungen

Je nach Anlage- oder Sparform können Anleger und Sparer mit verschiedenen Erträgen rechnen, welche die jeweilige Anlageform beinhaltet. Bei vielen Anlageformen erhält der Anleger in erster Linie Zinsen, wie zum Beispiel beim Tagesgeld, bei Spareinlagen oder auch bei Anleihen. Darüber hinaus gibt es auch noch eine Reihe von Anlageformen, bei denen der Anleger mit Kursgewinnen rechnen kann, wie zum Beispiel bei Aktien oder Fonds.

Auch im Versicherungsbereich stehen den Kunden verschiedene Produkte zur Verfügung, die als Geldanlage bzw. zum regelmäßigen Sparen genutzt werden können. Dazu gehören auf jeden Fall die private Rentenversicherung sowie die Kapitallebensversicherung. Auch bei der Kapitallebensversicherung (KLV) erhält der Anleger Zinsen, die jedoch nur einen kleineren Teil des Gesamtertrages ausmachen. Der größte Teil der Rendite besteht bei der Kapitallebensversicherung nämlich im Normalfall aus der Überschussbeteiligung, die der Versicherungsnehmer erhält. Grundsätzlich setzt sich die Rendite einer Lebensversicherung aus dem sogenannten Garantiezins und der Überschussbeteiligung zusammen. Wie sich am Namen bereits ableiten lässt, wird der Kunde im Zuge dieser Ertragsform an den Überschüssen beteiligt, die vom Versicherer erzielt werden.

Der große Vorteil der Überschussbeteiligung besteht darin, dass diese im Durchschnitt deutlich höher als der Garantiezins ausfällt. Viele Lebensversicherer kalkulieren heute mit einer Überschussbeteiligung zwischen 3-5 Prozent, sodass der Kunde zusammen mit den Garantiezinsen einen Ertrag zwischen 4-6 Prozent erzielen kann. Allerdings ist die Höhe der Überschussbeteiligung aufgrund verschiedener Faktoren in den letzten Jahren etwas gesunken, sodass auch die Gesamtrendite der KLV nicht mehr ganz so hoch ist, wie es noch vor einigen Jahren der Fall gewesen ist. An dieser Entwicklung zeigt sich auch einer der Nachteile der Überschussbeteiligung, der darin besteht, dass die Höhe eben vom Erfolg des Versicherers abhängig ist.

Wenn die Versicherungsgesellschaft gut wirtschaftet und Gewinne erzielt, kann der Kunde mit einer höheren Überschussbeteiligung rechnen. Wird jedoch schlecht gewirtschaftet, dann fällt auch die Beteiligung des Kunden geringer aus. Dies kann sogar dazu führen, dass in einem Jahr gar keine Überschussbeteiligung angesammelt werden kann. Denn der Versicherte hat - im Gegensatz zum Garantiezins - keinen Rechtsanspruch auf die Überschussbeteiligung. Sollte der Versicherer also keine Gewinne erzielen, wird es auch keine Beteiligung des Kunden an nicht vorhandenen Überschüssen geben. (er)

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