Vorzeitige Kündigung des Hypothekendarlehens

– Kündigungsrechte und Bindungsfristen beim Hypothekendarlehen beachten

Mehr als 95 Prozent aller Haushalte, die den Kauf oder den Bau einer Immobilie finanzieren möchten, müssen zu diesem Zweck auf eine Immobilienfinanzierung zurückgreifen. Der wesentliche Bestandteil einer solchen Finanzierung ist fast immer das Hypothekendarlehen, welches von vielen Banken vergeben wird. Dazu ergänzend werden oftmals auch noch Bauspardarlehen und KfW-Darlehen in die Immobilienfinanzierung eingebunden.

Derzeit sind die Zeiten für Kunden rosig, die eine Immobilienfinanzierung in Angriff nehmen möchten. Denn zum Teil müssen die Kreditnehmer bei heute aufgenommenen Hypothekendarlehen nur noch einen Zinssatz von zwei oder 2,5 Prozent zahlen. Wer also aktuell eine Erstfinanzierung durchführt, der kann sich über diese niedrige Belastung freuen. Wie sieht es jedoch mit den Kreditnehmern aus, die vielleicht schon vor einigen Jahren einen Hypothekenkredit aufgenommen haben? In diesem Fall kommt es darauf an, ob es sich um ein variabel verzinsliches Hypothekendarlehen handelt, oder ob der Immobilienkredit mit einer Festzinsschreibung ausgestattet ist. Das variabel verzinsliche Darlehen kann im Prinzip jederzeit gekündigt werden, das Darlehen mit Zinsfestschreibung hingegen nicht ohne Weiteres. Eine vorzeitige Kündigung des Hypothekendarlehens ist in diesem Fall nur möglich, wenn die Bank der vorzeitigen Beendigung der Zinsvereinbarung auch zustimmt.

Ist die Bank dazu bereit, dann berechnet sie im Normalfall zumindest eine Vorfälligkeitsentschädigung. Und genau aufgrund dieser zu zahlenden Entschädigung sollten sich Kreditnehmer auch sehr genau überlegen, ob sie die vorzeitige Kündigung des Hypothekendarlehens wirklich vornehmen möchten. Auf der einen Seite ist es natürlich verständlich, dass der Kreditnehmer beispielsweise nicht weiter einen Zinssatz von 4,50 Prozent zahlen möchte, wenn er ein neues Immobiliendarlehen aktuell schon zu einem Zinssatz von zwei Prozent haben kann. Auf der anderen Seite muss aber genau berechnet werden, ob die Zinsersparnis, die sich aus einer Kündigung des bisherigen und der Aufnahme eines neuen Immobilienkredites ergeben würde, wirklich höher als die Vorfälligkeitsentschädigung ist. Dabei sollten auch die verschiedenen Laufzeiten in der Kalkulation berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die Restlaufzeit der bisherigen Zinsvereinbarung sowie die Dauer der Zinsfestschreibung, die dann bei einem neuen Hypothekendarlehen gewählt werden kann. Damit man als Kreditnehmer gar nicht erst in die Situation kommt, ein aus aktueller Sicht zu teures Hypothekendarlehn kündigen zu müssen, ist es empfehlenswert, bei Abschluss eines Immobilienkredites mit Zinsfestschreibung sofort mit der Bank zu vereinbaren, dass auch Sondertilgungen geleistet werden können.
(er)

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