Möglichkeit der Kündigung von Anleihen

– Was ist eine kündbare Anleihe?

Eine Anleihe beinhaltet in der Regel die Verpflichtung des Emittenten, dass er den vereinbarten Zinssatz zahlt und natürlich darüber hinaus auch das Kapital am Fälligkeitstermin zurück zahlen wird. Dabei wird im Normalfall die vereinbarte Laufzeit der Anleihe eingehalten. Für den Anleger ist es oftmals möglich, eine Anleihe auch bereits vor dem Fälligkeitsdatum zu verkaufen, und zwar an der Börse.

Eine vorzeitige Rückgabe an den Emittenten ist im Normalfall allerdings nicht möglich, was auch für vorzeitige Tilgung der Anleihe durch den Emittenten gilt. Es gibt jedoch auch Anleihen, die vorzeitig gekündigt werden können. Diese Rentenpapiere werden dann auch als kündbare Anleihe bezeichnet. Dabei gibt es im Prinzip zwei Varianten einer solchen kündbaren Anleihe. Die erste Variante beinhaltet, dass die vorzeitige Kündigung vom Inhaber der Anleihe, also vom Anleger, vorgenommen werden kann, während es bei der anderen Varianten so ist, dass die Kündigung nur vom Emittenten vorgenommen werden darf. Sehr selten gibt es auch noch eine dritte Variante, im Zuge derer sowohl Anleger als auch Emittent vorzeitig kündigen dürfen. In den meisten Fällen bezeichnet eine kündbare Anleihe jedoch das Recht des Emittenten, dass dieser die Tilgung der Anleihe auch vor dem eigentlichen Fälligkeitstermin, also außerplanmäßig, vornehmen darf. In der Regel sehen die Bedingungen der Anleihe in diesem Fall jedoch vor, dass diese außerplanmäßige Tilgung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen darf, beispielsweise frühestens nach zwei Jahren.

Nun stellt sich natürlich vor allem aus Sicht des Anlegers die Frage, in welchen Fällen der Emittent von seinem Recht Gebrauch machen wird, die vorzeitige Kündigung bzw. Tilgung der kündbaren Anleihe vorzunehmen. Meistens ist das der Fall, wenn der Emittent aufgrund der in den Bedingungen vereinbarten Zinsen einen höheren Aufwand hat, als wenn er sich Geld in Form eines Darlehens am Kapitalmarkt leihen würde. Kurz gesagt: Ist der Zinssatz der Anleihe höher als der Zinssatz, den der Emittent für ein Darlehen zahlen müsste, so wäre es für den Emittenten wirtschaftlich sinnvoller, die Anleihe vorzeitig zu tilgen und stattdessen einen Kredit aufzunehmen. Aber auch für den Gläubiger der Anleihe, also für den Anleger, kann eine vorzeitige Kündigung der Anleihe durchaus sinnvoll sein, falls dieses möglich ist. Und zwar ist das unter anderem dann so, wenn die Kapitalmarktzinsen aktuell höher sind als der Zinssatz, den der Anleger im Zuge der kündbaren Anleihe bekommt. In dem Fall könnte der Anleger das Rentenpapier dann vorzeitig kündigen, oder natürlich bei börsengehandelten Anleihe auch an der Börse verkaufen, und dann sein Kapital zu einem höheren Zinssatz neu anlegen.
(er)

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