Effektive Kosten beim Wertpapierhandel sparen

– Wertpapiergebühren und Depotgebühren im Vergleich

Viele Anleger interessieren sich für das Investment in Wertpapiere, was verschiedene Gründe haben kann. Bevor erstmalig eine Aktie oder ein Fonds gekauft werden kann, muss allerdings ein Wertpapierdepot vorhanden sein. Denn über „normale“ Anlagekonten, wie zum Beispiel das Tagesgeldkonto oder das Festgeldkonto, können Wertpapiere nicht gehandelt werden. Ein Wertpapierdepot kann man heute bei praktisch jeder Bank eröffnen, aber auch sogenannte Online Broker bieten Depots an.

Wichtig ist es, sich die Angebote genau anzuschauen und vor allem die Preise zu vergleichen. Im Bereich des Wertpapierhandels und des Depots gibt es im Grunde nur zwei Gebührenarten, auf die beim Anbietervergleich geachtet werden sollte, nämlich zum einen die Wertpapiergebühren (Ordergebühren) und zum anderen die Depotgebühren. Die Depotgebühren sind diejenigen Gebühren, die im Prinzip von den Banken und Brokern im Gegenzug dafür berechnet werden, dass das Depot geführt und verwaltet wird. Fast immer sind diese Depotgebühren in Form einer festen Jahresgebühr vorhanden, sodass die Banken dann beispielsweise 20 oder 30 Euro im Jahr berechnen. Dabei ist es meistens unerheblich, ob der Kunde überhaupt in der Abrechnungsperiode mit Wertpapieren gehandelt hat oder das Depot über den gesamten Zeitraum hinweg nicht genutzt wurde. Bei immer mehr Banken und vor allem bei den Discount Brokern ist es mittlerweile allerdings so, dass komplett auf die Berechnung dieser Depotgebühren verzichtet wird. Oft muss der Kunde dann zwar mindestens eine Order im Monat oder im Vierteljahr aufgeben, jedoch ist diese Bedingung von vielen Anlegern ohnehin mit Leichtigkeit zu erfüllen.

Es gibt aber auch Anbieter, die generell auf die Depotgebühren verzichten. Die zweite wichtige Gebühr im Bereich der Wertpapiergebühren sind die Ordergebühren. Die Ordergebühren fallen – ganz im Gegensatz zu den Depotgebühren – nur dann an, wenn der Kunde auch aktiv mit Wertpapieren handelt, also beispielweise Aktien oder Anleihen kaufen bzw. verkaufen möchte. Was die Höhe der Ordergebühren und auch die Art der Berechnung angeht, so zeigen sich zwischen den Anbietern zum Teil relativ große (Preis-)Unterschiede. Zu den zwei Grundmodellen gehört die Pauschalgebühr genauso wie die Ordergebühr, die von dem gehandelten Gegenwert abhängig gemacht wird. Bei der Pauschalgebühr zahlt der Kunde dann beispielsweise für jede Order 7,99 Euro, unabhängig davon, welchen Gegenwert die gehandelten Wertpapiere haben. Man bezeichnet die Pauschalgebühr auch als Orderflat. Beim zweiten Gebührenmodell ist es hingegen so, dass die Höhe der Orderkosten als Prozentsatz von dem gehandelten Gegenwert abhängig ist. Eine solche Gebühr könnte zum Beispiel lauten „Ein Prozent vom Gegenwert, mindestens acht Euro“.
(er)

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