Wichtige Versicherungsarten für den Kfz-Halter
– Welche Autoversicherungen sinnvoll und anzuraten sind
Das Auto stellt grundsätzlich eine besondere Gefahr dar, weshalb es auch spezielle Versicherungen gibt, die für einen Kfz-Halter wichtig sein können. Es gibt insgesamt mindestens fünf spezielle Versicherungsarten, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Kraftfahrzeuges stehen. An erster Stelle ist hier sicherlich die Kfz-Haftpflichtversicherung zu nennen.
Über Sinn und Zweck dieser Versicherung muss sich der Kfz-Halter gar keine Gedanken machen, da es sich ohnehin um eine Pflichtversicherung handelt. Wer ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr gebraucht, muss diese Versicherung auf jeden Fall abschließen, und zwar bereits vor der Zulassung des Autos. Abgesehen von dieser Pflicht handelt es sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung aber unbestritten auch um eine sehr wichtige und sinnvolle Versicherung, die jeder Kfz-Halter auf freiwilliger Basis abschließen sollte, falls es keine Versicherungspflicht geben würde. Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat zwei zentrale Aufgaben, nämlich einerseits die gegen den Versicherten gestellten Ansprüche zu überprüfen und zum anderen einen vom Versicherten verursachten Sach-, Personen- oder Vermögensschaden zu regulieren, falls der Geschädigte berechtigte Ansprüche stellen sollte.
Während es bei der Kfz-Haftpflichtversicherung vorrangig um die Regulierung von Fremdschäden geht, gibt es noch zwei weitere Versicherungen, die Schäden am Fahrzeug der Versicherten selbst regulieren. Dies ist zunächst einmal die Teilkaskoversicherung, die im Prinzip ebenfalls jedem Halter eines Fahrzeuges zu empfehlen ist. Diese Versicherung schützt den Versicherten vor Schäden, die aufgrund von sogenannten Grundrisiken entstanden sind. Dazu gehören vor allem Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Blitzschlag, Hagel und Feuer. Darüber hinaus sind noch einige weitere Schadensursachen versichert, wie zum Beispiel Marderbiss oder ein Zusammenprall mit Haarwild. Einen noch weitergehenden Versicherungsschutz bietet eine weitere Kaskoversicherung, nämlich die Vollkaskoversicherung.
Zu den ergänzen Leistungen der Vollkaskoversicherung zählt vor allem die Regulierung von solchen Schäden, die der Versicherte selbst (am eigenen Fahrzeug) schuldhaft verursacht hat, Schäden durch Vandalismus oder auch Schäden, die durch nicht deliktsfähige Kinder oder Fahrerflüchtige verursacht worden sind. Die vierte Versicherung, die ebenfalls in den Bereich der Kfz-Versicherungen fällt, ist die Insassenunfallversicherung. Allerdings bezweifeln die meisten Experten deren Sinn und Zweck, zumindest dann, wenn die eventuell zu versichernde Person ohnehin schon eine private Unfallversicherung besitzt. Etwas sinnvoller ist hingegen eine weitere Versicherung, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Fahrzeuges abgeschlossen werden kann, nämlich die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Diese kommt für Kosten auf, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit stehen, der auf die Nutzung bzw. den Besitz eines Fahrzeuges zurückgeht. (er)
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