Wohngebäudeversicherung für Eigentümer im Preisvergleich
– Welche Schäden durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt werden
Eigentümer einer Immobilie benötigen einige Versicherungen, die ganz speziell auf die Eigenschaft als Immobilieneigentümer oder Grundstückseigentümer ausgerichtet sind. Neben der Grundbesitzerhaftpflicht gehört vor allem die Wohngebäudeversicherung zu diesen speziellen Versicherungen, die im Prinzip jeder Eigentümer einer Immobilie besitzen sollte. Bei einigen Versicherern wird die Wohngebäudeversicherung auch als Gebäudeversicherung angeboten, wobei der Versicherungsinhalt identisch mit dem der Wohngebäudeversicherung ist.
Im Folgenden gibt es einige Informationen zum Thema, aus denen auch entnommen werden kann, was mit der Versicherung abgedeckt werden kann und warum die Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist. Zunächst einmal ist zum Versicherungsinhalt zu wissen, dass die Versicherung Schäden am Gebäude absichert, die aufgrund verschiedener Ursachen entstanden sein können. Da ein Schaden am Gebäude mitunter sehr teuer sein kann und nicht selten den finanziellen Rahmen des Eigentümers sprengen würde, ist der Schutz durch die Wohngebäudeversicherung nahezu unverzichtbar. Denn richtet beispielsweise ein Sturm einen großen Schaden am Dach des Hauses an, sodass die Reparatur beispielsweise 20.000 oder 30.000 Euro kosten würde, könnte es ohne eine Versicherung dazu kommen, dass der Eigentümer das Objekt sogar verkaufen muss, weil er das benötigte Kapital nicht aufbringen kann.
Es sind viele, aber nicht alle denkbaren Schadensursachen über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Zu den versicherten Ursachen gehören auf jeden Fall Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Vandalismus. Aktuell wird zudem deutlich, dass auch Elementarschäden unbedingt mit in den Versicherungsschutz integriert werden sollten, sofern diese Schäden überhaupt noch versichert werden können. Denn in den derzeitigen Hochwassergebieten ist es leider immer öfter so, dass die Versicherer diesen speziellen Schutz gar nicht mehr anbieten. Als Elementarschäden werden solche Schäden am Haus bezeichnet, die durch Naturgewalten verursacht werden, wie zum Beispiel durch Hochwasser, Erdbeben oder eine Lawine.
Zu achten ist natürlich auch auf die Wahl der passenden Versicherungssumme, die im Regelfall dem aktuellen Verkehrswert des abzusichernden Gebäudes entsprechen sollte. Ebenfalls wichtig ist, dass der Eigentümer der Immobilie neben der Gebäudeversicherung nicht den Abschluss einer Hausratversicherung vergisst. Denn die Wohngebäudeversicherung ist wirklich nur für Schäden zuständig, die am Gebäude selbst aufgetreten sind, während die gesamte Inneneinrichtung des Hauses nebst allen Gegenständen über die Hausratversicherung versichert werden muss. (er)
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