Staatliche Zuschüsse beim Wohnriestermodell nutzen
– Mit Wohnriester den Kauf einer Immobilie günstiger gestalten
Wohnriester bezeichnet eine Eigenheimrente. Diese wird vom Staat mit einer Altersvorsorgenzulage gefördert und stellt einen Baustein zu der persönlichen Altersvorsorge dar. Benannt wurde diese Rente nach dem damaligen Bundesminister für Arbeit Walter Riester, der im Jahr 2000/2001 diese Rentenförderung vorgeschlagen hat. Wohnriester wird in dem Eigenheimrentengesetz vom 1. August 2008 geregelt und findet auch rückwirkend zum 1. Januar 2008 Anwendung.
Durch dieses Gesetz soll der Kauf oder der Bau von Immobilien gefördert werden. Durch diese Rente ist es somit möglich, durch staatliche Förderungen schneller in die eigenen vier Wände zu kommen um so im Alter unabhängiger und abgesichert zu sein. Durch diese Zusatzrente werden Immobilien wie Eigentumswohnungen, Wohnungen im Eigenheim oder Genossenschaftswohnungen gefördert. Die Förderung kann beantragt werden, wenn die Immobilie den Lebensmittelpunkt des jeweiligen Antragstellers bildet und dem Antragsteller als Hauptwohnsitz dient. Zudem muss sich die Immobilie innerhalb von Deutschland befinden und ab dem 1. Januar 2008 gekauft oder gebaut worden sein. Durch diese Zusatzrente können auch erworbene Dauermietrechte von Seniorenwohnungen in Seniorenheimen staatlich gefördert werden. Sollte die Immobilie nach dem Abschluss einer Wohnriester-Rente verkauft oder vermietet werden, müssen die Vergünstigungen und Zulagen zurück gezahlt werden und die bisher angesparten Beträge sind sofort im vollem Umfang zu versteuern. Dabei wird in den ersten zehn Jahren des Vertrages der 1,5-fache Steuersatz angerechnet.
Der Riestervertrag kann jedoch weitergeführt werden, wenn der Erlös des Verkaufs wieder als Riester-Rente angelegt wird. Eine befristete Vermietung ist jedoch möglich, wenn ein kurzfristiger Umzug aus beruflichen Gründen notwendig ist oder wenn die Immobilie bis spätestens zum 67. Lebensjahr wieder als Hauptwohnsitz des Wohnriester-Sparers genutzt wird. Wohnriester kann in Form eines Bausparvertrages oder durch eine Tilgung der Baufinanzierung in Anspruch genommen werden. Die staatlichen Förderungen sind, je nach persönlicher Situation, in der Höhe sehr unterschiedlich. So erhalten zum Beispiel Familien mit Kindern einen Kinderzugschlag für jedes Kind oder Riestersparer, die bei Beginn des Wohnriestervertrages jünger als 25 Jahre alt sind, erhalten eine einmalige Sonderzulage in Höhe von 200 EUR für das erste Jahr.
Wer für sich die höchstmögliche Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss mindestens 4% von dem Bruttoeinkommen des Vorjahres, aber momentan maximal 2.100 Euro, auf das Riestersparkonto einzahlen. Bei einem kurzfristigen Bau oder Kauf einer Immobilie kann der Riestersparer bis zu 75% oder auch 100% des angesparten Betrages für den Kauf entnehmen. Das bereits angesparte Kapital des Riestersparvertrages ist zudem als Eigenkapital anerkannt und kann so als erhöhtes Kapital die monatlichen Belastungen eines Darlehens reduzieren. Das angesparte Kapital ist zudem, bis zum Beginn der Rente, steuerfrei und wird erst bei Auszahlung steuerpflichtig. So werden das eingezahlte Geld, die Förderung und auch die Entnahmen auf einem persönlichen Wohnförderkonto erfasst und jährlich mit einem Zinssatz von 2% verzinst. Ab dem Renteneintritt wird diese Summe des Kapitals versteuert. Jedoch ist eine einmalige Auszahlung von 30% des gesamten Kapitals, direkt zu Rentenbeginn möglich, ohne das dabei der Riestervertrag verletzt wird. Der individuell pflichtige Steuerbetrag wird anhand des Steuersatzes berechnet, dem der Rentner zugeordnet ist.
(er)
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