Berechnung von Zinsen bei Geldanlagen
– Zinsen und Zinseszinsen mit Zinsrechnern berechnen
Wer auf der Suche nach einer Geldanlage ist, wird hierbei natürlich Wert auf möglichst hohe Zinszahlungen legen. Denn nur, wenn diese ausreichend hoch sind, kann man auch von einer attraktiven Geldanlage ausgehen. Dabei muss man jedoch genau Obacht geben, denn die Berechnung von Zinsen erfolgt, je nach gewählter Geldanlage, sehr unterschiedlich. An erster Stelle ist zu betrachten, wie oft die Zinsausschüttung erfolgt. Dabei ist es wichtig, dass man genau prüft, ob nun eine jährliche Zinszahlung stattfindet, oder eine monatliche.
Weiterhin muss geklärt werden, ob die Zinsen der betreffenden Anlage gutgeschrieben werden und demzufolge weiter verzinst werden oder ob die Auszahlung auf ein anderes Konto erfolgt, sodass man vom Zinseszinseffekt keinen Gebrauch machen kann. Grundsätzlich gilt, je häufiger die Zinsen ausgezahlt werden, desto höher ist der Effekt, sofern die Zinsen denn bei der nächsten Zinszahlung mit verzinst werden. Hierbei ist die Rede vom Zinseszinseffekt. Man kann dies am besten am Beispiel von Tagesgeld und Festgeld nachvollziehen. Beim Festgeld findet die Zinszahlung in der Regel einmal jährlich statt. Die Zinsen werden dann meist auf ein gesondertes Konto ausgezahlt. Eine weitere Verzinsung der gezahlten Zinsen erfolgt demzufolge nicht.
Beim Tagesgeld hingegen erfolgt die Ausschüttung der Zinsen, je nach Anbieter, oftmals monatlich oder quartalsweise. Die Zinsen werden direkt dem Tagesgeld Konto zugeschrieben. Dadurch erfolgt, sofern man die Zinsen nicht abhebt, eine Weiterverzinsung dieses Betrages im folgenden Quartal oder Monat. Der Zinseszinseffekt entsteht, die Rendite der Geldanlage steigt. Beim Festgeld erreicht man den Effekt nur dann, wenn die Zinsen dem Festgeld Konto zugeschrieben werden. Sollten sie auf ein anderes Konto überwiesen werden, lohnt sich die Wiederanlage, beispielsweise auf einem Tagesgeld Konto, um so ebenfalls vom Zinseszinseffekt profitieren zu können. Die Berechnung der Zinsen erfolgt dabei anhand des Zinssatzes, der für ein Jahr gilt. Sollte eine unterjährige Zinsauszahlung erfolgen, so wird das Jahr mit 360 Tagen, der Monat mit 30 Tagen zugrunde gelegt und die Zinsen werden anteilig berechnet.
(er)
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