Zinsniveau bei Mietkautionen im Vergleich

– Mietkaution Zinsen müssen mindestens dem Sparbuch Niveau entsprechen

Wer einen Mietvertrag abschließt, muss oftmals auch eine Mietkaution hinterlegen, die dem Vermieter als Sicherheit für evtl. ausfallende Mietzahlungen oder die Nachzahlung von Nebenkosten dienen soll. Diese Kaution muss der Vermieter für den Mieter zinsbringend anlegen. Der genaue Gesetzestext besagt, dass eine zinsgünstige Anlage zu wählen ist. Das heißt, die Zinsen, die mit der Mietkaution erwirtschaftet werden, müssen mindestens den Wert der Verzinsung von normalen Sparanlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist erreichen.

Der Vermieter ist dabei ebenfalls verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem restlichen Vermögen anzulegen. Eine Einzahlung auf das eigene Konto ist nicht gestattet. Am einfachsten ist es deshalb, ein Sparbuch für den Mieter anzulegen. Dieses kann sowohl auf den Namen des Mieters, als auch auf den des Vermieters laufen. Im letzteren Fall müssen allerdings Steuern auf die erwirtschafteten Zinsen bezahlt werden. Läuft das Sparbuch für die Mietkaution hingegen auf den Mieter, so kann dieser einen Freistellungsauftrag erteilen, wodurch die Zahlung von Steuern auf die Zinsen vermieden werden kann. Die erwirtschafteten Zinsen stehen dabei grundsätzlich dem Mieter zu. Selbst wenn der Vermieter das Geld so angelegt hat, dass es recht hohe Zinsen eingebracht hat, muss er diese komplett an den Mieter auszahlen. Eine Anlage in riskante Anlageformen ist dem Vermieter nicht erlaubt, dem Mieter darf keinesfalls ein Verlust entstehen (können). Es kommen also nur recht wenige Geldanlagen überhaupt in Betracht, um die Mietkaution anzulegen, so etwa das Sparbuch oder ein Tagesgeld Konto.

Sollten diese auf den Namen des Mieters ausgestellt werden, so kann dennoch die Vereinbarung getroffen werden, dass während der laufenden Mietzeit, ausschließlich der Vermieter Zugriff auf das Konto erhält. So besteht keine Gefahr, dass der Mieter über das Geld verfügen kann, wodurch dem Vermieter, die durch die Mietkaution gestellte Sicherheit, verloren gehen könnte. Die Mietkaution zuzüglich der angefallenen Zinsen sind dem Mieter binnen einer Frist von einem Jahr nach der Beendigung des Mietverhältnisses wieder auszuzahlen. Dabei können ebenfalls gesonderte Vereinbarungen getroffen werden, dass der Vermieter über das Geld noch bis zur letzten Abrechnung über die Nebenkosten verfügen darf, um eine evtl. ausstehende Nachzahlung damit auszugleichen. (er)

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