Zinsen von Staatsanleihen der Bundesrepublik Deutschland

– Was sind Bundesobligationen und welche gibt es?

Bundesobligationen sind Wertpapiere im Sinne so genannter Schuldverschreibungen. Sie werden als Staatsanleihen heraus gegeben seitens der Bundesrepublik Deutschland. Die Herausgabe erfolgt über die Deutsche Finanzagentur. Die Bundesobligationen sind verzinslich und werden seit 1975 an der Börse gehandelt mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Bundesobligationen sind eine von mehreren Varianten (weiterhin zum Beispiel Bundesschatzbriefe, Bundesanleihen, Kredite bei Banken und so weiter), mit denen das Haushaltsdefizit des Bundes finanziert wird.

Private Anleger nutzen die Bundesobligationen gerne zur Anlage ihres Geldes, weil sie vor allem die Kombination aus sehr hoher Sicherheit und Liquidität, sowie einer Laufzeit im mittelfristigen Bereich schätzen. Es ist möglich, bereits mit einem geringen Beitrag von 100 Euro Bundesobligationen zu erwerben. Die Wertpapiere bieten sich besonders im Sinne eines Rentenpapiers mit dem Zweck der Ansparung einer bestimmten Summe an Kapital an. Die Zinsausschüttung findet in der Regel ein Mal pro Jahr statt. Üblicherweise hat der Zins des Kauftages Gültigkeit während der gesamten Laufzeit des Wertpapiers. Die Bundesobligationen sind seriell nummeriert. Jede Serie wird nach einem halben Jahr geschlossen. Der Kauf von geschlossenen Serien kann nur über die Börse direkt getätigt werden. Es besteht kein Risiko zum Ablauf selbst.

Sollte jedoch ein Verkauf der Wertpapiere während der Laufzeit angedacht sein, so besteht das Risiko, dass der Kurs am Tag des Verkaufs unterhalb des Kaufpreises liegt. Bundesobligationen können jederzeit an der Börse erworben werden. Bei einem Kauf über eine Bank ist kein Dauerauftrag möglich, sondern es muss jeweils ein neuer einzelner Auftrag erteilt werden. Daueraufträge sind ausschließlich bei der Landeszentralbank machbar, die jedoch Filialen in den meisten großen Städten unterhält. Hinsichtlich der Wertrechte werden beim Kauf von Bundesobligationen keine Wertpapierurkunden ausgehändigt, sondern der Beleg des Kaufes gilt zusammen mit dem entsprechenden Kontoauszug als Wertrecht. Sowohl der Kauf, als auch der Verkauf der Wertpapiere sind gebührenfrei.

Gebührenpflichtig ist hingegen die Verwaltung der Papiere, das heißt die Einlösung im Falle der Fälligkeit, die Zinsüberweisung, sowie eine vorzeitige Rückgabe. Einzig eine Verwaltung von Bundesobligationen durch die Bundeswertpapier-Verwaltung des Staates ist vollständig gebührenfrei. Die jährlich ausbezahlten Zinsen unterliegen im Sinne ihrer Einstufung als Einkommen der Einkommensteuer. Falls hinsichtlich der Versteuerung ein Freistellungsauftrag erteilt wurde, wird bis zur Höhe des gesetzlichen Freibetrages (derzeit 1421 Euro) kein Zinsabschlag fällig. Für Zinsen, die über den Freibetrag hinaus gehen, sowie für Zinsen ohne Erteilung eines Freistellungsauftrages wird jährlich eine pauschale Besteuerung von 30 Prozent an die Staatskasse abgeführt. Ein Wertverlust der Bundesobligationen gilt als ausgeschlossen. Sie gelten damit als mündelsicher.
(er)

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