Zulagenförderung zur Pflegetagegeldversicherung sichern
– Kosten und Leistungen privater Pflegezusatzversicherungen vergleichen
Die Riester-Rente ist nahezu jedem Bürger in Deutschland inzwischen als Begriff geläufig, und schon einige Millionen Einwohner machen von der Option Gebrauch, diese staatliche Förderung zu erhalten. Das Prinzip der Riester-Rente ist relativ einfach, denn der Staat fördert hier den Aufbau einer privaten Altersvorsorge in erster Linie durch eine Zulage.
Diese Grundzulage richtet sich danach, wie viel der Bürger im Jahr spart bzw. welchen Anteil diese Sparbeiträge an seinem Einkommen haben. Maximal 154 Euro kann der Bürger als Grundzulage im Jahr bekommen. Wer zudem ein minderjähriges Kind im Haushalt hat, der erhält zusätzlich eine Kinderzulage. Die Riester-Förderung wurde in erster Linie geschaffen, um den Bürgern einen Anreiz zum Aufbau der privaten Altersvorsorge zu geben. Denn die gesetzliche Rente reicht immer häufiger nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Rentenalter halten zu können. Die Riester-Rente funktioniert also auf Basis einer Zulagenförderung, nämlich in Form der erwähnten Grund- und Kinderzulage. Eine ganz ähnliche Zulagenförderung soll es in Kürze auch im Bereich der Pflegeversicherung geben, weshalb auch vom sogenannten Pflege-Riester gesprochen wird.
Auch bei dieser Förderung geht es darum, die Bürger zu einem privaten Engagement zu bewegen. Nur geht es hier nicht um die private Altersvorsorge, sondern um eine private Vorsorge im Bereich der Pflegeversicherung. Der Grund für die Schaffung dieser Förderung ist im Prinzip der gleiche, der auch zur Einführung der Riester-Rente geführt hat. Denn nicht nur die Rentenversicherung hat erheblich mit der wachsenden Anzahl von älteren Menschen in Deutschland zu kämpfen, sondern die gesetzliche Pflegeversicherung ist von dem gleichen Problem betroffen. Auch die gesetzliche Pflegeversicherung kann meistens nicht mehr alle Kosten tragen, die im Pflegefall auf den betroffenen Bürger zukommen.
Daher sollen die Bürger durch die Zulagenförderung dazu animiert werden, zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung noch eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Eine solche private Pflegezusatzversicherung kostet je nach Alter des Versicherten und je nach gewählter Leistung (Pflegetagegeld) monatlich zwischen 10-20 Euro. An diesen Kosten möchte sich der Staat nun in Form der Zulagenförderung beteiligen. Und zwar soll die Förderung fünf Euro im Monat betragen. Diese fünf Euro soll jeder Bürger erhalten, der ab 2013 eine private Pflegezusatzversicherung abschließt. Möglicherweise erhalten auch Personen diese Förderung, die schon seit einiger Zeit eine private Pflegeversicherung besitzen. (er)
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